Modell vom echten Auto unterscheidbar

Klage zurückgezogen: „Miniatur-VW“ muss nicht von VW sein

Veröffentlicht: 13.02.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 13.02.2020
Miniatur VW T1 Bulli vor Bach

Vor dem Landgericht Düsseldorf unterlag der Automobilkonzern VW gegen einen Hersteller von Modellbau-Autos – das berichtet unter anderem Legal Tribune Online. Der Zankapfel war dabei ein Modell des bekannten VW Bulli. Dieses war offenbar nicht von Volkswagen lizensiert worden, sodass im Raum stand, dass der Ruf des Unternehmens mit der Miniatur ausgebeutet werde. 

Die Richterin gab aber unter anderem zu verstehen, dass inhaltlich kein Wettbewerbsverstoß erkennbar sei. In der Folge hätten die Anwälte von VW die Klage dann zurückgezogen (Aktenzeichen 12 O 172/16). 

Stammt das Modell vom Hersteller des Vorbilds?

Der VW T1, besonders bekannt unter dem Spitznamen „Bulli“, wurde von 1950 bis 1967 von Volkswagen gebaut. Das fränkische Unternehmen Premium Classixxs, mittlerweile firmierend als BB Services, hatte diesen nachgebaut, maßstabs- und originalgetreu. Die Miniatur-Autos des Modellbauers sind dabei gar nicht zwingend als Spielzeug zu verstehen, immerhin verkaufte das Unternehmen diese für etwa 40 bis 250 Euro. 

VW war nun der Ansicht, dass der Bulli, nicht nur bei Liebhabern als Design-Ikone bekannt, das gestalterische Erbe des Konzerns sei. Der Modellbauer würde insofern über die Herkunft des Modellautos täuschen und den guten Ruf des Autobauers ausbeuten. Der Knackpunkt ist also, dass Menschen glauben würden, das Modell werde von VW selbst produziert – und nicht von einem ganz anderen Hersteller, der zudem keine ausdrückliche Lizenz, bzw. Erlaubnis dafür hat. 

Richterin Jutta von Gregory sah an der Klage, deren Streitwert auf immerhin 250.000 Euro festgelegt worden war, wohl aber mehrere Schwierigkeiten: Sie hatte zuerst mitgeteilt, dass das Landgericht in Düsseldorf für dieses Verfahren gar nicht zuständig sei, weil es keine nachweisbare Verletzungshandlung im örtlichen Zuständigkeitsbereich gegeben hätte. Zudem sei die Klage zu unbestimmt und ein Wettbewerbsverstoß nicht ersichtlich. 

VW-Anwälte zogen Klage zurück

Zu der Frage, ob die Bevölkerung denn tatsächlich getäuscht werde und davon ausginge, dass das Modell so wie das Original aus dem Hause VW stamme, legte der Modellbauer im Prozess dann ein Gutachten vor. Demnach würden nur 38,9 Prozent der Bevölkerung tatsächlich davon ausgehen, dass Modellautos vom Hersteller des Vorbilds stammen. Die Anwälte des Konzerns zogen die Klage schließlich zurück. 

Im Bereich des Modellbaus gibt es immer wieder Streitigkeiten über Designs, Marken und Co. Im Jahr 2010 befasste sich der Bundesgerichtshof mit einer Klage des Automobilherstellers Opel gegen einen Spielzeughersteller, der den Opel-Blitz auf seinen Modellen zeigte und damit laut Opel gegen Markenrecht verstoße (Urteil v. 14.01.2010, Aktenzeichen I ZR 88/08). Obwohl das Zeichen auch für die Kategorie Spielzeug als Marke eingetragen worden war und der Spielzeughersteller keine Absprache mit Opel getroffen hatte, wies der BGH die Klage damals ab. Der Grund: Die Herkunftsfunktion der Marke werde hier nicht beeinträchtigt – einfach ausgedrückt würden angesprochene Verbraucher nicht unbedingt davon ausgehen, dass das Spielzeugauto angesichts des angebrachten Opel-Blitzes vom Autohersteller stammen muss.

Kommentare  

#1 Markus 2020-02-19 15:31
Warum unterlag VW? Es wurde doch gar kein Urteil gesprochen.

Immerhin muss man sagen, daß man bei VW Humor hat: "...den guten Ruf des Autobauers ausbeuten". Sehr lustig.
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