Abmahnkosten

Lizenz zum Gelddrucken? Gleichlautende Abmahnungen nur einmal abrechenbar

Veröffentlicht: 02.03.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 14.12.2020
Schreibtisch Rechtsanwalt

Stellt ein Online-Händler bei einem Konkurrenten einen Wettbewerbsverstoß fest, dürfen auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, der diesen Verstoß verfolgen soll, zurückverlangt werden: „Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.“ So will es beispielsweise das Wettbewerbsrecht. Für Urheber- oder Markenverstöße gilt das entsprechend.

Kleine Gebührenkunde zu Abmahnkosten

Die Höhe dieser Abmahnkosten richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Bei den typischen Wettbewerbsverstößen sind die Werte jedoch gar nicht greifbar. Bei einer alten Widerrufsbelehrung beispielsweise muss daher zunächst ein fiktiver Wert bestimmt werden. Bei einer fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrung haben sich die Gerichte auf einen Gegenstandswert in Höhe von 10.000 Euro bis 15.000 Euro eingependelt. Aus diesem Wert berechnen sich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt. In den meisten Fällen bewegen sich die Kosten für einen Rechtsanwalt, der mit der Abmahnung betraut wird, im höheren dreistelligen Bereich. 

Beispiel einer Kostenrechnung für eine Abmahnung wegen eines fehlenden anklickbaren OS-Links:Screenshot Kosten Abmahnung OS Link

Kein mehrfacher Kostenerstattungsanspruch bei gleichlautenden Abmahnungen

Kein Wunder, dass es sich hier lohnt, etwas genau hinzusehen und die Kosten im Zaum zu halten. Eine Lizenz zum Gelddrucken haben Rechtsanwälte mit einer Abmahnung nämlich noch nicht aufgetan. Lässt ein Abmahner durch seinen Rechtsanwalt gegenüber unterschiedlichen Unternehmen oder Personen im Wesentlichen gleichlautende Abmahnungen versenden, so kann der Rechtsanwalt für diese Abmahnungen die Gebühren nur einmal fordern (Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Juni 2019, Aktenzeichen I ZR 150/18). Grundlage für die Abrechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG), nach dem der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann.

Für einen solchen einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit reicht es grundsätzlich aus, wenn die verschiedenen Gegenstände in diesem Sinne einheitlich vom Anwalt bearbeitet und in einem einheitlichen Vorgehen, zum Beispiel in einem einheitlichen Abmahnschreiben, geltend gemacht werden können.

Konkret ging es um den rechtswidrigen Vertrieb von Filmen auf DVD (u. a. „Der Novembermann“ mit Götz George). Nachdem der Lizenzvertrag gekündigt worden ist, hatte die frühere Lizenznehmerin den Vertrieb nicht eingestellt. Später ließ der Abmahner, der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Filmen, noch zehn weitere Unternehmen und Personen wegen des Vertriebs der Filme abmahnen.

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