Podcast OnAir #65

Marktplatz-Händler haften nicht für Kundenmeinungen

Veröffentlicht: 11.03.2020 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 11.03.2020
OnAir-Titelbild

Der BGH hat entschieden: Händler müssen nicht für die Aussagen von Kunden haften. Im konkreten Fall ging es um gesundheitsbezogene Aussagen, die Kunden einem Produkt zuschrieben - die Händlerin selbst aber nicht. Der Erfolg der Händlerin ist ein wichtiges Signal für den Online-Handel. Im OnAir #65 erläutert Kollegin Sandra den Fall und seine Auswirkungen.

Gesundheitsbezogene Aussagen in Rezension

Vorangegangen war ein Rechtsstreit über die Frage, wie mit Aussagen in Rezensionen umgegangen wird. Denn die betreffende Händlerin hatte selbst gar keine Aussagen darüber getroffen, inwieweit kinesiologische Tapes medizinisch hilfreich sind oder nicht. Zufriedene Käufer äußerten dies in Rezensionen, die Frage lautete nun unter anderem, ob diese Aussagen werblich zu lesen sind.

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