Verbraucherschutz

Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt gegen Eventim

Veröffentlicht: 03.06.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.06.2020
Leeres Theater

Durch die Coronakrise sind zumindest in den nächsten Monaten alle größeren Konzerte, Sportevents oder Freizeitveranstaltungen abgesagt und auf das Ende des Jahres oder sogar auf das nächste Jahr vertagt. Kein Wunder, dass da der Frust schon groß genug ist. Hinzu kommt aber noch ein ganz anderes Problem: In den letzten Wochen erreichten uns Unmengen an Anfragen gefrusteter Kunden, die ein Ticket über Eventim oder einen anderen Tickethändler gekauft haben und nun vermeintlich auf den Kosten sitzen bleiben. Bei Konzertkarten oder Tickets für Events kann dies schon mal schnell einen dreistelligen Bereich pro Eintrittskarte erreichen.

Bund unterstützt Veranstalter und Händler durch Gutschein-Lösung

Weil die Veranstalter oder Vermittler (z. B. Eventim) durch die großen Rückerstattungsanfragen mutmaßlich schon in finanzielle Engpässe geraten sind, ist sogar die Bundesregierung in einer Nacht- und Nebelaktion eingesprungen: Die Bundesregierung hat im Mai ein neues Gesetz beschlossen, nachdem in solchen Fällen ein Gutschein zu akzeptieren ist.

Veranstaltern ist es mit dem Gesetz nun offiziell erlaubt, Kunden als Ersatz für die abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen, Gutscheine für „eine gleichwertige Veranstaltung“ auszustellen. Diese sollen bis zum 31. Dezember 2021 gültig sein. Werden sie bis dahin nicht eingelöst, können Kunden ihr Geld zurück verlangen. Diese Regelung soll für Tickets gelten, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden. Über die neuen Regelungen zur Akzeptanz von Gutscheinen haben wir bereits berichtet.

Nach Abmahnung nun Klage gegen Eventim

Noch vor diesem Gesetz wurde Eventim für sein Umgang mit den Erstattungen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt. Bis zum 17. April hatte das Unternehmen Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, was jedoch nicht geschah. Ganz aktuell teilte die Verbraucherzentrale nun mit, dass man wegen der fehlenden Einsicht von Eventim Klage erhoben hat.

Hintergrund sei, so die Verbraucherschützer in einer aktuellen Meldung, dass vielen Verbrauchern durch den Ticketvermittler Eventim weder Geld noch Gutscheine angeboten wurden. Eventim solle den Kunden weiterhin Standardantworten geschickt haben und auf die bleibende Gültigkeit der Tickets für neue Termine verwiesen haben. Daraufhin hat die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht München I erhoben. Ein Statement von Eventim haben wir dazu bisher noch nicht erhalten.

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