EuGH

Pauschale Vorratsdatenspeicherung verletzt Grundrechte

Veröffentlicht: 07.10.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.10.2020
Gesichtserkennungs- und Identifizierungstechnologien in Straßenüberwachungskameras, Strafverfolgungskontrolle.

Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Frankreich, Belgien und Großbritannien. Ausgangspunkt waren Klagen von Bürgerrechtsorganisationen und NGOs. Dabei ging es beispielsweise um Pflichten von Dienstanbietern, ie Daten, wie etwa die Länge der genutzen Antennen oder die Angaben zur Zahl der Klingentöne von Nutzern speichern sollten (wir berichteten). 

Nationale Sicherheit als Anlass

Der EuGH schloss sich in seinem Urteil nun der Auffassung des Generalanwaltes an und erklärte die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig. Wie der Spiegel berichtet, gilt dieses Verbot auch für solche Fälle, bei in denen Kommunikationsunternehmen Daten an Sicherheitsbehörden weitergeben. Ganz auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten müssen die Staaten allerdings nicht: Die Richter machten deutlich, dass es für die Speicherung einen Anlass geben muss. Ein solcher Anlass kann in der aktuten Bedrohung der nationalen Sicherhit eines Landes liegen. In solchen Fällen dürften die Regierungen für eine begrenzte Zeit eine Vorratsdatenspeicherung anordnen. Vorraussetzung sei allerdings eine unabhänige Prüfung durch ein Gericht oder eine Behörde.

Seehofer: Vorratsdatenspeicherung „unerlässlich“

Diese Entscheidung dürfte der Wegweiser für die deutsche Vorratsdatenspeicherung sein: Diese liegt seit einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster auf Eis und muss erst noch vom EuGH beurteilt werden. Hier wird erst in einigen Monaten mit einer Entscheidung gerechnet. Die von Horst Seehofer als unerlässlich beurteilte Vorratsdatenspeicherung soll Dienstanbieter dazu verpflichten, Rufnummern, Zeit und Dauer aller Telefonate für zehn Wochen zu speichern. 

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