Ein Herz für Klein(st)unternehmer

Diese Ido Abmahnungen sind rechtsmissbräuchlich

Veröffentlicht: 09.10.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.10.2020
Schachfiguren

Die Abmahntätigkeit des Ido Verbandes wird immer wieder kritisch hinterfragt. Zu recht, denn von Anfang an wurde dem Verband aus Leverkusen vorgeworfen, lediglich auf Mitgliederfang zu gehen oder nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern vorzuweisen, die für die Abmahntätigkeit überhaupt erforderlich sind. In der Tat konnte dem Verband in den letzten Jahren auch mehrfach vor Gericht nachgewiesen werden, dass man nicht mit legalen Mitteln arbeitet. Ein weiteres Gericht hatte nun dem Abmahntreiben einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Gericht bescheinigt IDO Verband Rechtsmissbrauch

Die Frage, ob ein Mitbewerber oder Verein rechtsmissbräuchlich abmahnt, lässt sich zwar nicht pauschal beantworten. Ob ein Abmahnmissbrauch vorliegt, wird vielmehr an den Umständen des Einzelfalls festgelegt. Die Abgemahnten müssen daher die Richter jedes Mal aufs Neues überzeugen, dass die Abmahnungen entweder unberechtigt oder gar rechtsmissbräuchlich sind. 

Eine Kleinunternehmerin hat dies jedoch kürzlich erfolgreich geschafft und konnte die Richter überzeugen. Wie die auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei von der Heyden berichtet, habe das Landgericht Bonn eine Unterlassungsklage des Ido Verbandes wegen Rechtsmissbrauchs als unzulässig abgewiesen (Urteil vom 29.09.2020, Aktenzeichen 11 O 44/19).

Abmahnungen bedeuten großen Druck für Klein(st)unternehmen

Dem Verband wurde vorgeworfen, besonders gegenüber Kleinstunternehmern regelmäßig sehr hohe Streitwerte anzusetzen. Entsprechend hoch fallen die Anwalts- und Gerichtskosten aus. Im Fall, den das Gericht zu entscheiden hatte, ging es um einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung auf DaWanda. Die fahrlässig vergessenen Angaben betrafen lediglich einen Artikel mit einem Preis von 59 Euro. Bei einem Streitwert von 10.000 für den Verstoß würden im Gegensatz dazu aber Gerichtskosten von rund 700 Euro und Anwaltskosten von rund 3.500 Euro ausgelöst werden, wenn sich die Anbieterin gegen den Verstoß wehren würde. Glücklicherweise hat sie dies dennoch getan. 

Für diese kleinen Händler ist das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens gegenüber ihren wenigen Einnahmen daher besonders hoch, so die Begründung der Entscheidung. Kleingewerbetreibende könnten von der Wahrnehmung ihrer Rechte abgehalten werden, indem sie sich keine rechtliche Hilfe suchen, sondern stattdessen die vergleichsweise geringen Kosten von rund 230 Euro ohne anwaltliche Beratung bezahlen und die Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Das Gericht machte sich sogar die Mühe und hatte noch weitere ähnliche Fälle ausfindig gemacht, in denen kleine Händlerinnen aus der Handmade-Branche mit monatlichen Umsätzen im unteren zweistelligen Bereich ebenfalls mit horrenden Abmahnkosten überzogen wurden. In letzter Zeit waren diese besonders häufig Zielscheibe der Ido-Abmahnungen.

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