Gefälschtes Handy-Zubehör

Plagiate: Bewährungsstrafe für Online-Händler

Veröffentlicht: 21.10.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 21.10.2020
Kopfhörer auf rotem Hintergrund

Ein Unternehmer und Online-Händler aus dem oberpfälzischen Amberg ist wegen des Online-Handels mit gefälschten Produkten vom Landgericht Regensburg verurteilt worden (Urteil v. 20.10.2020, Az. 6 KLs 154 Js 4330/15 WS). Wie Heise berichtet, soll der Händler laut Anklage über 35.000 Produkte gelagert haben. Auf diesen sollen falsche Herstellerangaben aufgedruckt gewesen sein, auch die Zulassung für den europäischen Markt war mitunter nicht gegeben. Bei der Ware handelte es sich um Produkte wie Smartphone-Kabel, Kopfhörer, Ladegeräte und Akkus. 

Der Händler räumte die Vorwürfe ein und wurde zu 15 Monaten Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 3.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Lieferungen mit gefälschten oder nicht zugelassenen Produkten an Händler adressiert

Wie Onetz zu berichten weiß, ermittelte die Staatsanwaltschaft seit 2015 gegen den Mann, 2017 erhob sie dann Anklage. Zunächst hatten Mitarbeiter des Zolls 2015 am Flughafen Köln-Bonn eine an den Online-Händler gerichtete Lieferung aus China entdeckt. In ihr sollen sich ca. 3.500 Kopfhörer befunden haben, bei welchen es sich um Plagiate handelte. Am Flughafen Leipzig wiederum tauchten ebenfalls zwei ähnliche Sendungen auf, mit unter anderem 2.000 Ladekabeln. Kurze Zeit später wurde eine vierte Lieferung sichergestellt, 2016 außerdem ca. 4.000 Smartphone-Hüllen und Taschen durch das Zollamt Stuttgart. Die letzte Lieferung kam wie die anderen aus Fernost. Auch wenn es sich dabei dieses Mal um Originalware handelte, war sie dennoch nicht für den Verkauf in der EU zugelassen. Dies gelte auch für eine weitere Lieferung, die wiederum eine Woche später sichergestellt wurde. 

Wert der Originalware: ca. 1,3 Millionen Euro

Im Anschluss an mehrere Testkäufe wurden bei einer Hausdurchsuchung 35.126 solcher nicht für den EU-Handel zugelassenen Produkte gefunden. Als Originalware hätten die Produkte einen Verkaufspreis von knapp 1,3 Millionen Euro gehabt, schreibt Onetz weiter. 

Der Angeklagte steht dabei hinter einer 2014 gegründeten GmbH, welche zuletzt in Amberg saß, zuvor aber mehrfach die Adresse ihres Sitzes geändert haben soll. 

Wie Heise weiter weiß, ist der Großteil der Produkte allerdings nicht verkauft worden. Für den Fall eines Geständnisses sollen sich die Strafkammer, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung auf einen Strafrahmen zwischen einem und eineinhalb Jahren auf Bewährung verständigt haben. Einzelne Anklagepunkte waren während des Prozesses fallen gelassen worden. 

Produktpiraterie schadet nicht nur dem Online-Handel

Produktpiraterie ist ein Problem mit mehreren Dimensionen. Nicht nur gesetzestreuen Händlern und Markeninhabern entstehen dadurch massive Nachteile – es wird ein jährlicher Schaden von 50 Milliarden Euro für die Wirtschaft angenommen. Auch dem Fiskus sollen durch Produkt- und Markenfälscher Steuereinnahmen in Höhe von 15 Milliarden Euro im Jahr entgehen. Ernsthaften Risiken ausgesetzt sehen sich auch Kunden und Verbraucher, da die Fälschungen oftmals nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Auch die in vielen Fällen mangelhafte Qualität betrifft die Kunden, hat aber auch das Potential, deren Vertrauen in den Online-Handel zu schwächen.

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