Urteil

Dicke Luft: Irreführende Werbung für Desinfektionsspray im Internet

Veröffentlicht: 19.11.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 19.11.2020
Spray sprüht in die Luft

Die Empfehlungen der Bundesregierung sind klar: Abstand halten, Maske tragen, regelmäßig Hände waschen oder desinfizieren. Viele Menschen haben sich deshalb zu recht mit den lange Zeit ausverkauften Desinfektionsmitteln eingedeckt. Umso schlimmer ist es, dass manche Mittel gar nicht unbedingt die Wirkung haben, die sie versprechen.

Viele Abmahnungen wegen Corona in der Werbung

Dass unter anderem die Wettbewerbszentrale in den letzten Monaten aktiv unzulässige Angebote im Zusammenhang mit der Coronakrise verfolgte und verfolgt, haben wir bereits berichtet. Dabei ging es überwiegend um die unzulässige Werbung in Verbindung mit gesundheitsbezogenen Aussagen (beispielsweise, dass ein Produkt als Schutz vor dem Coronavirus geeignet ist). In unseren Abmahnmonitoren haben wir regelmäßig über Abmahnungen im Zusammenhang mit dem unrechtmäßigen Verkauf von Masken berichtet. Offenbar haben diese Warnschüsse noch nicht gefruchtet, denn nun liegt eine Gerichtsentscheidung vor.

Werbung mit „99,99% Entfernung von Viren aus der Raumluft“ irreführend

Das Landgericht München I hat eine einstweilige Verfügung gegen eine Herstellerin von Desinfektionsmitteln erlassen. Ausgangspunkt war die Bewerbung eines Desinfektionsmittels, welches in die Luft versprüht wird. Dieses wurde mit der Behauptung vertrieben, es entferne 99,99 Prozent der schädlichen Bakterien und Viren aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen.

Nach Ansicht des Landgerichts sei diese Werbeaussage aber eine Täuschung, weil die Aussage vom Hersteller nicht nachgewiesen werden konnte (Urteil vom 07.09.2020, Aktenzeichen 4 HK O 9484/20). In Zeiten der Corona-Pandemie seien derartige gesundheitsbezogene Aussagen wie diese „eine der brennendsten und für die ganze Welt wichtigsten gesundheitlichen Fragen überhaupt”. Bei gesundheitsbezogenen Wirkungsaussagen wie dieser seien deshalb besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit und Eindeutigkeit zu stellen. 

Verkehrsrecht: Desinfektion von Fahrzeugen

Wie wichtig eine Desinfektion derzeit ist, zeigt auch ein aktuelles Urteil aus dem Verkehrsrecht. Wegen der Corona-Pandemie sind nach erfolgter Reparatur eines Fahrzeugs, die ein Berühren des Fahrzeugs durch Dritte erfordert, sogar die Kosten für eine Fahrzeugdesinfektion zu erstatten (Amtsgericht Heinsberg, Urteil vom 04.09.2020, Aktenzeichen 18 C 161/20).

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