Klage von Constantin Film

YouTube muss E-Mail-Adressen von Raubkopierern nicht herausgeben

Veröffentlicht: 11.12.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.12.2020
Youtube-Logo auf Smartphone

Werden im Netz widerrechtlich Inhalte hochgeladen, sind die Rechteinhaber auf die Mitwirkung der Plattformen angewiesen. Im Urhebergesetz ist daher auch ein Auskunftsanspruch verankert. Dieser erlaubt es Urhebern und Lizenzinhabern „Namen und Anschrift“ der Nutzer herauszuverlangen, die eine Rechtsverletzung begangen haben. Im Falle von YouTube stellt dies allerdings ein Problem dar: Die Nutzer geben nicht selten Fantasie-Daten an. 

Daher verlangte Constantin Film in einem Fall, in dem drei YouTuber zwei Filme in voller Länge auf die Plattform geladen haben, auch die Herausgabe der E-Mail-Adressen, der Gebrutsdaten und der IP-Adressen. YouTube weigerte sich. Nun entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Gesetz ist eindeutig

Der BGH stellte laut der Tagesschau fest, dass das Urheberrecht keinen Spielraum für Interpretationen lässt. Constantin Film hat lediglich einen Anspruch auf Herausgabe der Namen und Anschriften. Für die Beurteilung wandten sich die Richter allerdings schon im Sommer an den EuGH. Während das deutsche Gesetz von Anschrift spricht, verwendet die EU-Norm die Bezeichnung Adresse. Der EuGH machte allerdings klar, dass mit Adresse weder die E-Mail-Adresse, noch die IP-Adresse, sondern die Postanschrift gemeint ist. 

Machen Nutzer bei YouTube falsche Angaben, haben die Rechteinhaber also einfach Pech. „Der Gesetzgeber kann an dieser Regelung etwas ändern, wenn er will. Es ist aber nicht die Sache der Gerichte, das zu tun“, wird der vorsitzende Richter zum Ergebnis zitiert.  

Uploadfilter wird Sachlage ändern

Anders hätte der Fall ausfallen können, wenn bereits das neue Urheberrecht gelten würde. Die Rede ist von sogenannten Uploadfiltern. Betreiber von Plattformen sollen künftig mehr in die Pflicht genommen werden und im besten Fall verhindern, dass es urheberrechtlich geschützte Werke überhaupt auf die Plattformen schaffen.

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