Forderungsmanagement

Inkassobüro darf nicht mehr als Rechtsanwalt verlangen

Veröffentlicht: 14.12.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 14.12.2020
Mann zählt Geld

Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen im rechtlichen Bereich gibt es keine gesetzliche Vergütungsordnung für die Inkassobranche. Die Kosten unterliegen vielmehr der freien kaufmännischen Kalkulation und werden zwischen Auftraggeber (Gläubiger) und Inkassodienstleister vereinbart. In der Praxis sollen sich die Gebühren dabei am Gebührensystem für Rechtsanwälte (dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) orientieren. 

Zum Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Wie die Verbraucherzentrale jüngst berichtete, kam es mal wieder zum Streit zwischen einem Verbraucher und einem der ungeliebten Inkassodienstleister. Ein Unternehmen, welches aufgrund einer offenen Forderung ein Inkassobüro beauftragt, kann nur insoweit Ersatz der Kosten verlangen, als diese die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen (Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 03.11.2020, Aktenzeichen 3 C 1829/20). Denn der Geschädigte (also Gläubiger) ist gehalten, diejenigen Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen, die ein ordentlicher und verständiger Mensch an seiner Stelle ergreifen würde. 

Zum Streit kam es, weil ein Kunde sich auf einer Online-Datingplattform angemeldet hatte. Im Anschluss wurden die Lastschriften jedoch widerrufen. Nachdem eine Reaktion des Kunden ausblieb, beauftragte das Portal schließlich ein Inkassobüro, die rückständigen Monatsbeiträge zuzüglich Bearbeitungsentgelte einzutreiben.

Damit ist das Amtsgericht auf einer Linie mit einem Urteil aus dem Sommer, wonach eine erhöhte Pauschale für Inkassobüros ebenfalls nicht zulässig ist (wir berichteten).

Neues Inkassorecht in der Gesetzgebung

Obwohl Corona derzeit alles dominiert, gibt es in der Gesetzgebung noch weitere Entwicklungen. Unter anderem soll das Inkassorecht novelliert werden. Derzeit wird ein neues Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht diskutiert. Neben der Einführung neuer Hinweis- und Aufklärungspflichten gegenüber Verbrauchern ist eine drastische Reduzierung der erstattungsfähigen Inkassokosten geplant. Aktuell ist das Gesetz jedoch noch im Entstehungsprozess.

Lesetipp: Was tun, wenn Kunden nicht zahlen?

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