Irreführende Werbung

Staubsauger ist kein „super Helfer im Kampf gegen Corona“

Veröffentlicht: 21.01.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.01.2021
Staubsauger saugt Coronaviren weg

Dass unter anderem die Wettbewerbszentrale in den letzten Monaten aktiv unzulässige Angebote im Zusammenhang mit der Coronakrise verfolgte und verfolgt, haben wir bereits berichtet. Dabei ging es überwiegend um die unzulässige Werbung in Verbindung mit gesundheitsbezogenen Aussagen bei Masken und Desinfektionsmitteln (beispielsweise, dass ein Produkt als Schutz vor dem Coronavirus geeignet ist). 

Irreführende Corona-Werbung ist kein Einzelfall

Seit Beginn der Corona-Pandemie habe die Wettbewerbszentrale auch vielen anderen Fällen Werbeaussagen beanstandet, mit denen zum Beispiel für Lebensmittel, Kosmetika oder Medizinprodukte mit Wirkungen geworben wurde, die fälschlich einen Schutz vor einer Ansteckung suggerierten. In Zeiten der Corona-Pandemie sind derartige gesundheitsbezogenen Aussagen in Bezug auf einen Coronaschutz tatsächlich eine heikle Angelegenheit und damit eine der brennendsten und für die ganze Welt wichtigsten gesundheitlichen Fragen überhaupt. Bei gesundheitsbezogenen Wirkungsaussagen sind deshalb besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit und Eindeutigkeit zu stellen.

Staubsaugen schützt nicht vor Corona

Aktuell wies die Wettbewerbszentrale auf einen neuen Fall hin. Diesmal sollte es weder ein Maske noch ein Desinfektionsmittel richten – ein Staubsauger sei vielmehr das Mittel der Wahl, um sich vor dem Virus zu schützen. Doch Saugen hilft doch nicht so wie versprochen: Das Landgericht Stuttgart hat einem Unternehmer die Verwendung bestimmter Aussagen untersagt, mit denen Staubsauger als wirksame Mittel gegen das Coronavirus beworben wurden (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 11.01.2021, Aktenzeichen: 11 O 573/20). Sogar in einem Zeitungsartikel sei der Staubsauger unter anderem mit der Aussage „Schnell wurde bekannt, dass unser Gerät ein super Helfer im Kampf gegen Corona ist“ erwähnt worden.

Die Wettbewerbszentrale sah darin eine Irreführung und Täuschung der jetzt besonders sensiblen und empfindlichen Verbraucher. Staubsauger seien generell nicht geeignet, die Luft von Viren zu befreien. Die Richter mussten den Fall gar nicht mehr entscheiden, denn der Staubsaugerhersteller sah den Fehler ein und erkannte die Klage an.

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