Rechtsprechung nimmt Kurs auf

Weitere Entscheidungen gegen Amazon-Kontensperrungen

Veröffentlicht: 16.02.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Offenes Schloss

Amazons Hausordnung umfasst unter anderem Vorgaben, welche Artikel überhaupt angeboten werden dürfen, sowie Regelungen zur Gestaltung der Produktfotos. Die Fülle dieser und unzähliger weiterer Vorgaben zu durchschauen, die Amazon seinen Händlern auferlegt, ist eine Meisterleistung. Hier sollte man jedoch keinesfalls auf Lücke setzen, denn die Einhaltung der Richtlinien, Grundsätze und Bedingungen ist unabdingbar, wenn man Sanktionen vermeiden möchte. 

Doch in der Praxis kommt noch ein weiteres Problem hinzu. In vielen Fällen ist für betroffene Händler überhaupt nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen ihr Account sanktioniert wurde. Zum anderen müssen die Voraussetzungen einer Sperrung durch den Marktplatz belegt werden, was Amazon ebenfalls nur in sehr wenigen Fällen freiwillig oder nur sehr zögerlich tut. Zeit ist jedoch besonders bei einer Kontosperrung bares Geld und so wissen sich Händler oft nicht anders zu helfen, als den Weg über ein Gericht zu gehen.

Landgericht München entscheidet zahlreiche Verfahren

Dass der Mut sich auszahlt, belegen die Entscheidungen aus den letzten Monaten. Erst im vergangenen Herbst hatte der Händlerbund in Zusammenarbeit mit seiner auf IT-Recht spezialisierten Partnerkanzlei ITB Rechtsanwaltsgesellschaft einen Fall vor Gericht gebracht und gegen Amazon gewonnen (Landgericht München I, Beschluss vom 01.09.2020, Aktenzeichen: 1 HK O 11278/20, wir berichteten).

Bei den Entscheidungen handelt es sich keineswegs um Einzelfälle. Das Landgericht München I gab später weiteren Betroffenen Recht (u.a. in diesem Fall: Aktenzeichen: 31 O 17559/19). Die Vielzahl der Fälle zeigt zum einen, welche Dimension das Problem in der Praxis angenommen hat und wie stark dennoch die Abhängigkeit zu Amazon ist.

Jüngst hatte der Händlerbund in Zusammenarbeit mit seiner Partnerkanzlei ITB Rechtsanwaltsgesellschaft einen weiteren Fall vor Gericht gebracht und gegen Amazon gewonnen. Wie in vielen gleichgelagerten Fällen hat Amazon ohne nähere Prüfung und ohne nähere Begründung alle Produkte eines Händlers auf der Plattform gesperrt, das Verkäuferkonto deaktiviert, sowie das Guthaben eingefroren (Landgericht München I, Beschluss vom 09.11. 2020, Aktenzeichen: 1 HK O 14582/20). Die Nachfragen des Händlers führten zu keiner nachvollziehbaren Begründung. Die damit begangene Vertragsverletzung aus dem Business Solutions Vertrag ist damit eine gezielte Behinderung des Wettbewerbs, so die Begründung der Entscheidung. 

Weitere Gerichte schließen sich an

Interessant ist, dass nicht nur das Landgericht München I, was bisher den Großteil der Verfahren auf dem Tisch hatte (s.o.) in diese Richtung entscheidet, sondern auch andere Gerichte dem zustimmen. Richard Seltmann, Rechtsanwalt bei der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft, der bereits zahlreiche Mandanten in ähnlichen Fällen unterstützt hatte, sagt hierzu: „Weitere gerichtliche Entscheidungen bestätigen Wettbewerbs-, und kartellrechtswidriges Verhalten des Marktplatz-Giganten Amazon bei der Sperrung von Verkaufs-Konten. Insbesondere die fehlende oder nicht ausreichende Begründung der Maßnahmen wird den gesetzlichen Maßgaben nicht gerecht. Erfreulich ist dabei, dass die Gerichte zunehmend auch kartellrechtswidriges Verhalten und Verstöße gegen die P2B-VO in den Fokus rücken und diskutieren.“

Deaktivierung des Accounts kommt fristloser Kündigung gleich

Ein weiteres Signal kommt aus Berlin, welches ebenfalls erfolgreich durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft erstritten wurde. Am 04.12.2020 (Aktenzeichen: 92 O 4/20 Kart.) beschloss das Landgericht Berlin in einem ähnlichen Verfahren zugunsten eines Händlers. Dabei argumentierte der Richter insbesondere, dass die Stilllegung des Kontos mit seinen Folgen einer fristlosen Kündigung gleichkomme. Dafür gäbe es aber wie in nahezu allen anderen Fällen weder eine Begründung noch Belege. Ein Recht, das vorhandene Guthaben im Account einzubehalten, wurde nie durch Amazon begründet.

Erst mit Einleitung gerichtlicher Schritte wird Amazon aktiv

Die Frage, die sich nun stellt: Hält sich Amazon überhaupt an diese Gerichtsentscheidungen? Tatsächlich hatte das Landgericht München I einen Fall zu entscheiden, wo ein Händler erfolgreich gegen die Sperrung vorgegangen ist. In der Folge hielt sich Amazon jedoch nicht an diesen Beschluss. Trotz Sperrung des Händlers hatte Amazon nach wie vor bei Google Ads mit der Marke des Händlers geworben, obwohl die Produkte wegen der Sperrung nicht mehr erhältich waren. Das Gericht hat Amazon deshalb ebenfalls in die Schranken gewiesen (Landgericht München I, Beschluss vom 23.12.2020, Aktenzeichen: 4 HK O 17424/20). 

Lisa Maier, Rechtsanwältin bei der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft, die die die Entscheidung erstritt und bereits zahlreiche weitere Mandanten in ähnlichen Fällen unterstützt hatte, sagt hierzu: „Die Sperrung des Verkäuferkontos eines Händlers hält den Plattformriesen nicht davon ab mit dessen geschützter Marke zu werben. In Fortführung der ORTLIEB Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterbot das Landgericht München das markenrechtswidrige Verhalten der technischen Plattformbetreiberin, welche für das Schalten der Anzeigen verantwortlich ist. Aufgrund der vorherigen Entziehung der Verkaufsberechtigung kann sich die Plattformbetreiberin folgerichtig nicht auf die Erteilung einer Nutzungsberechtigung an der Marke stützen.“

Kommentare  

#1 Johann Horstkamp 2022-03-08 08:35
guten Tag,

Ihren Artikel finde ich sehr informativ. Mein Konto ist ebenfalls von Amazon blockiert worden. Die Begründung war eine ungültige Ust-Nr. Es stellte sich heraus, daß in den Dateien von Amazon noch eine alte Geschäftsadress e gespeichert war, die natürlich nicht zu der ansonsten gültigen Ust-Nr. paßte. Die Daten wurden umgehend von mir korrigiert, und im Anschluß hat Amazon die Ust-Nr. bestätigt. Trotzdem bleibt mein Konto inzwischen seit einer Woche gesperrt. Mehrere Support-Anfrage n blieben erfolglos. Ich erwäge nun auch gerichtlich vorzugehen.

Freundliche Grüße
Johann Horstkamp
www.bunzlau-scheune.de
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