Datenschutz-Newsflash

Veröffentlichung von Foto kann DSGVO-Verstoß sein

Veröffentlicht: 16.02.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Datenschutzbezogene Zeitungsüberschriften

In unserem Datenschutz-Newsflash informieren wir Online-Händler kurz und bündig über Neuigkeiten aus dem Bereich Datenschutz.

Die Gelegenheit, dass sich Menschen in der Öffentlichkeit treffen, beispielsweise auf Events oder Versammlungen, ist aktuell zwar denkbar gering. Kommt es aber dazu, dass auf so einer Veranstaltung ein Foto der teilnehmenden Personen geschossen wird, ist grundsätzlich die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich, wenn diese Person erkennbar wiedergegeben wird. Grundlage ist das Persönlichkeitsrecht des Menschen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Pflichten jetzt noch einmal konkretisiert. Die Veröffentlichung eines Fotos auf einer Fanpage bei Facebook, auf dem Personen identifizierbar sind, stelle außerdem eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die einer datenschutzrechtlichen Zustimmung bedarf (Beschluss vom 19.01.2021, Aktenzeichen: 11 LA 16/20).

Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung

Meist geht es beim Datenschutz um die unberechtigte Nutzung oder Weitergabe von Daten. Streng genommen und nach dem Wortlaut der DSGVO versteht man unter Datenverwendung aber eben auch deren Löschung. Besteht keine Befugnis dafür, kann auch das Löschen einen Datenschutzverstoß darstellen. Löscht ein Arbeitnehmer im Anschluss an ein Personalgespräch, in dem der Arbeitgeber den Wunsch äußerte, sich vom Angestellten trennen zu wollen, vom Server des Arbeitgebers Daten in erheblichem Umfang (hier: 7,48 GB), rechtfertigt dies die ohnehin befürchtete Kündigung – und als Quittung sogar fristlos (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.9.2020, 17 Sa 8/20).

Grindr-App datenschutzwidrig: 10 Millionen Euro Strafe

Rund zweieinhalb Jahre nachdem die DSGVO in Kraft getreten ist, überwiegen in jedem zweiten Unternehmen noch immer die negativen Aspekte der Neuregelung. Ungefähr 160.000 Verstöße sollen seit Inkrafttreten bis Anfang 2020 aufgetreten sein. In Deutschland wurden im Jahr 2020 DSGVO-Bußgelder in Höhe von rund 48 Mio Euro verhängt. 

Nachdem schon die App Clubhouse die deutschen Verbraucher- und Datenschützer am Hals hat, soll man bei Grindr, einer App für schwule und bisexuelle Männer sowie Transsexuelle, schon eine Stufe weiter sein. Wie t3n berichtet, habe eine Datenschutzbehörde in Norwegen die App-Gründer dafür verurteilt, illegal sensible Nutzerdaten weitergegeben zu haben. Auf 100.000.000 norwegische Kronen, rund 10 Millionen Euro, beläuft sich das Bußgeld laut der Meldung.

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