Der frühe Vogel

Gerichtsurteil: Amazon muss das Herkunftsland bei Obst und Gemüse angeben

Veröffentlicht: 19.02.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 19.02.2021
Obst und Gemüse

Amazon muss seine Kunden über das Herkunftsland von Obst und Gemüse informieren. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden, berichtet Heise Online, und damit ein vorheriges Urteil des Landgerichts München bestätigt. Amazon hatte zuvor 13 mögliche Herkunftsländer angegeben und damit gegen eine EU-Verordnung verstoßen, nach der Verbraucher über das Land informiert werden müssen, in dem das Obst und Gemüse geerntet wurde.

Mit dem Urteil wies das Gericht die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2020 zurück. Eine Anwältin von Amazon erklärte vor Gericht, dass das Geschäftsmodell bereits entsprechend angepasst worden sei – in der Folge sei das Angebot deutlich verkleinert worden, die Verkaufsmenge sei um 20 Prozent gesunken. 

Amazon hatte argumentiert, dass es im Online-Handel nicht möglich sei, nur ein Ursprungsland anzugeben. Kunden könnten sich Lieferfenster in einem Zeitraum von 27 Tagen aussuchen, womit es unmöglich sei, ein einziges Ursprungsland für die frische Ware, die abhängig von Reifegrad und Lieferfähigkeit verkauft wird, vorherzusagen. Austausch- und Ersatzlieferungen seien so ebenfalls nicht machbar, verteidigte Amazon sich weiter. 

Für das Gericht war diese Argumentation offenbar unzureichend. Vor Abschluss des Kaufvertrags müssten klare Kennzeichnungen sichtbar sein, verdeutlichten die Richter. Die Organisation Foodwatch, die gegen Amazons Kennzeichnung geklagt hatte, begrüßte das Urteil: „Das Urteil zeigt: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten auch für Online-Riesen wie Amazon und nicht nur für den Supermarkt um die Ecke.“

Breuninger will Filialöffnung gerichtlich erwirken – und scheitert

Die Modekette Breuninger hatte beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Eilantrag auf Öffnung seiner Filialen gestellt. Breuninger forderte eine Öffnungsperspektive unter strengen Hygienekonzepten, eine Gleichstellung bei Öffnungen zum Lebensmitteleinzelhandel sowie eine Entschädigung für die verordneten Schließungen, wie das Unternehmen gegenüber der Internet World erklärte.

Wie die FAZ berichtet, ist Breuninger mit seinem Eilantrag gescheitert. Die Richter halten die Einschränkungen zum Zweck des Infektionsschutzes weiterhin für verhältnismäßig, eine Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung sei noch als sehr hoch einzuschätzen. Damit seien Betriebsuntersagungen im Einzelhandel weiterhin gerechtfertigt. Breuninger wolle sich nun zunächst „in die umfangreiche Begründung einlesen“. 

Steuereinnahmen brechen deutlich ein

Bund und Länder haben im Januar deutlich weniger Steuern eingenommen. Das Minus betrug dem Spiegel zufolge 11,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, die Einnahmen lagen bei knapp 47 Milliarden Euro. Grund für den Rückgang bei den Steuereinnahmen ist der anhaltende Lockdown im Januar.

Das Minus fiel damit zu Beginn dieses Jahres deutlich stärker aus als beispielsweise im Dezember (etwa -2 Prozent) oder sogar im Gesamtjahr 2020 (-7,3 Prozent). Die meisten Ökonomen rechnen aber damit, dass sich die Wirtschaft in diesem Jahr deutlich von der Pandemie erholt und das Steueraufkommen von Bund und Ländern somit um knapp fünf Prozent zulegt.

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