NRW

Gericht kippt Corona-Beschränkungen für Einzelhandel (Update)

Veröffentlicht: 22.03.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.03.2021
Gruppe von Personen sitzt mit Einkaufstüten da

Das Oberverwaltungsgericht NRW (Beschluss vom 19.03.2021, Aktenzeichen: 13 B 252/21.NE) hat die Corona-Beschränkungen in Bezug auf den Einzelhandel für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine Filiale von MediaMarkt.

Wirre Regeln seit dem 8. März

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen lässt seit dem 8. März 2021 die Öffnung des Einzelhandels unter Einschränkungen zu. Die Krux: Für die Läden, die bis dahin offen bleiben durften, also beispielsweise der Lebensmittelhandel, gelten die neuen Regeln nicht. Diese durften wie bereits vorher ihre Tore öffnen. Einzelhändler, die nach dem Lockdown wieder aufmachen durften, mussten eine Reihe Pflichten erfüllen. So soll pro 40 qm Verkaufsfläche nur ein Kunde den Laden betreten, der dazu auch noch einen Termin benötigt (Click and Meet). Blumenläden, Buchhandlungen, Garten- und Baumärkte waren zwar bis zum 8. März auch geschlossen; müssen sich an diese Regularien aber nicht halten. Für sie gilt dasselbe wie für die Läden, die zuvor von den Schließungen ausgenommen waren: Pro 10 qm Fläche darf ein Kunde rein; ab einer Fläche von 800 qm sind es pro Kunde dann 20 qm. 

Gegen diese wirren Regeln wandte sich eine MediaMarkt-Filiale vor dem Oberverwaltungsgericht NRW. MediaMarkt gehört zu den Einzelhändlern, die seit dem 8. März wieder öffnen dürfen; sich aber eben an die Click-and-Meet-Regeln halten sollen.

Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Das Gericht stellte sich auf die Seite von MediaMarkt. Die derzeitige Ausgestaltung der Coronaschutzverordnung verstieße gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Zwar komme es bei schrittweisen Lockerungen zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen; ein einleuchtender Grund für diese Art der Differenzierung fehle aber, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Da nun prinzipiell wieder jedes Geschäft öffnen dürfe, könne der Gesetzgeber eine Andersbehandlung auch nicht mehr damit begründen, dass der eine Grundbedarf anbietet, und der andere Luxusgüter. 

Aufgrund dieser Beurteilung hat das Gericht den Vollzug der Beschränkungen vorläufig ausgesetzt. „Das bedeutet, dass ab so­fort im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr gilt und das Erfordernis der Terminbuchung entfällt“, heißt es ganz konkret. 

Update 22.3.2021: NRW setzt Urteil konsequent um

Die Landesregierung hat direkt auf das Urteil reagiert und die Coronaschutzverordnung abgeändert. So gilt die Regel, wonach pro 40 Quadratmeter nur ein Kunde mit Termin ein Geschäft betreten darf, nun für alle ab dem 8. März geöffneten Geschäfte. Vorher gab es Ausnahmen für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte. Diese Ausnahmen wurden von dem Gericht als rechtswidrige Ungleichbehandlung eingestuft. Grundsätzlich wird die Click-and-Meet-Regel aber für verhältnismäßig gehalten.

Kommentare  

#4 Reiner Graupe 2021-03-23 12:50
Nach der Regel darf nur ein Kunde pro 40 qm in ein Geschäft.
Wenn die Verkaufsfläche kleiner ist, dürfen dann nur kleinere Menschen rein, also Kinder, oder gar niemand? Ach ja: beim Frisör treffen sich alle auf 1 qm?
Ein Irrsinn regiert in unserem Land!
Zitieren
#3 Adrian P Mose 2021-03-23 12:07
Langsam müss es klar werden, dass man eine Corona Epidemie mit Lockdowns und ungleiche Behandlung der betroffenen nicht bekämpfen kann.

Corona ist nun hier richtig angekommen, und wie der Grippe wird er sich immer wieder mutieren und die Menschen anstecken. Weiteren Lockdowns helfen nicht. Eine kontrollierte Eröffnung mit Hygienekonzepte n und Abstandsregelun gen ist dringend nötig - bevor wir allen kaputt gehen.

Hier müssen mehr Schnelltests ermöglicht werden, allen die sich impfen lassen wollen sollen das so schnell wie möglich machen dürfen.

Das Weihnachtsgesch äft ist ins Wasser gefallen, und nun sollen Ostern und Sommer folgen. Ich bekomme keine Unterstutzung vom Staat - wie lang muss ich noch meinen 450€ MA aus der eigene Tasche zahlen?

Und die Miete, und alle anderen Fixkosten? Von welchem Geld bezahle ich die Ware die jetzt ankommt - bestellt in Feb/März 2020 ?? Wie soll ich dann noch die Waren in Herbst bezahlen, die auch schon seit Monaten vorbestellt sind?

Wütend, müde, und ohne jegliches Perspektiv von der Bundesregierung maßlos entäuscht.
Zitieren
#2 Roman Rötting 2021-03-23 09:15
Aha, da setzt sich die Landesregierung wieder einfach, per neuem Dekret über das Urteil der Judikative. Da kann man mal sehen, wer hier das Zepter schwingt. Das ist nicht mehr in Ordnung.
Zitieren
#1 Stefan Inri 2021-03-22 15:10
Na endlich, wir können ja nicht im dauerlockdown bleiben!
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.