Steuerrechts-Newsflash

Tabaksteuermodernisierung: Rauchen und Dampfen wird teurer

Veröffentlicht: 31.03.2021 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 31.03.2021
Mann mit zwei Münzstapeln zum Vergleichen

In unserem Newsflash informieren wir kurz und bündig über Neuigkeiten aus dem Bereich. Diese Woche geht es um das Steuerrecht.

Rauchen, paffen, dampfen – das kostet viel, unter anderem Geld. Künftig wird es noch teurer, das zumindest lässt sich aus dem Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes schließen. Insbesondere die Kosten für Tabak-Erhitzer und E-Zigaretten dürften deutlich steigen.

Der kürzlich veröffentlichte Regierungsentwurf geht zurück auf einen Gesetzesvorschlag des Bundesfinanzministeriums. Seit 2011 hat es trotz Veränderungen des Marktes keine Anpassung des Tabaksteuergesetzes gegeben. Besonders die Bedeutung der sogenannten Heat-not-Burn-Produkte, bei denen der Tabak nicht wie etwa bei Zigaretten verbrannt, sondern nur erhitzt wird, nehme stetig zu. Während erhitzter Tabak derzeit dem gleichen Steuertarif wie Pfeifentabak unterliegt, würden nikotinhaltige Substanzen wie etwa Liquids für E-Zigaretten gar nicht mit der Tabaksteuer belastet werden.

Zu Änderungen wird es voraussichtlich zu Beginn 2022 kommen. Ab diesem Zeitpunkt soll sich die Steuer für Zigaretten und Feinschnitt über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich erhöhen. Für erhitzten Tabak soll ebenfalls im Januar 2022 eine zusätzliche Steuer eingeführt werden, die zur steuerlichen Gleichstellung mit Zigaretten führt. Und wie stark wird die Erhöhung? Für eine Schachtel Zigaretten (20 Stück) wird die Steuererhöhung pro Jahr bei einem Erhöhungszeitraum von fünf Jahren wohl etwa acht Cent ausmachen, Feinschnitt (40 Gramm) wird jährlich etwa zwischen 13 und 16 Cent teurer. Liquids und ähnliche nikotinhaltige Substanzen sollen ab dem 1. Juli 2022 der Tabaksteuer unterliegen. 2022 und 2023 soll die Steuer zwei Cent je Milligramm Nikotin betragen, ab 2024 dann vier Cent. Ein einziges Liquidfläschchen kann damit je nach Fall am Ende mehr als doppelt so teuer sein, verglichen mit dem Status quo. Der Entwurf muss nun den Bundestag passieren. 

Steuerberater unzureichend informiert: Steuerhinterziehung?

Vor dem Landgericht Osnabrück wurde ein Mann zu einer Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro verurteilt. Der Grund: Steuerhinterziehung. Der Arzt hatte sich zur Ausfertigung seiner Steuererklärung einen Steuerberater herangezogen. Seine Einnahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit hatte er seinem Berater jedoch nur unvollständig gemeldet, sodass der Steuerberater die Steuererklärung auf diesen unvollständigen Angaben beruhend beim Finanzamt einreichte. Im Zuge dessen kam es auch zu einer strafrechtlichen Anklage, wonach der Arzt wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 130,00 Euro verurteilt wurde. Dabei wurde auch die Tatsache berücksichtigt, dass der Betroffene die Steuern bereits nachgezahlt hatte.

Gegen dieses Urteil legte er Berufung zum LG Osnabrück ein, scheiterte damit allerdings. Zwar möge es nicht das unmittelbare Ziel gewesen sein, Steuern zu hinterziehen, schreibt das Gericht in der Pressemitteilung, allerdings habe der Angeklagte gewusst, dass die dem Steuerberater übermittelten Angaben möglicherweise unvollständig seien. Da er ebenfalls gewusst habe, dass sich der Steuerberater auf die Richtigkeit der Angaben verlassen und eine entsprechende Steuererklärung abgeben würde, habe er eine zu niedrige Festsetzung der Steuerlast jedoch billigend in Kauf genommen. So liege ein bedingter Vorsatz betreffend der Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Revision zum Oberlandesgericht eingereicht werden. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. 

Schärfere Regeln zur Bekämpfung aggressiver Steuergestaltungen

Am 24.03.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie beschlossen. Darin schlägt die Regierung schärfere Regeln zur Bekämpfung aggressiver Steuergestaltungen vor, insbesondere Strategien multinationaler Unternehmen sollen damit angegangen werden. Seinen Hintergrund findet der Entwurf in der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie der EU (ATAD). Es müsse Schluss damit sein, dass sich große Konzerne um die Steuerpflicht herumdrücken, kommentiert Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Mit dem beschlossenen Gesetz wolle man zeigen, dass man nicht locker lasse und Steuerschlupflöcher gestopft werden würden.

Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung, die etwa bei einer Betriebsverlagerung ins Ausland anfällt. Auch sollen sogenannte hybride Gestaltungen verhindert werden, bei denen Betriebsausgaben mehrfach oder überhaupt berücksichtigt werden, obwohl die gegenüberstehenden Einnahmen gar keiner Besteuerung unterliegen. 

Kommentare  

#1 Ingo Scharp 2021-04-03 11:20
"Schärfere Regeln zur Bekämpfung aggressiver Steuergestaltungen"
Es wird sich nie daran was ändern, das Großunternehmen Höhlen als Steuerschlupflöcher
haben und kleine Unternehmen nicht mal ein Nadelöhr.
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