Abgesagte Veranstaltungen

Eventim: Verbraucherzentrale besteht auf Rückzahlung statt Gutschein

Veröffentlicht: 29.04.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.04.2021
Amerikanisches Kinodisplay mit Cancelled-Schriftzuf

Nun ist das sog. Gutscheingesetz, welches Verbrauchern bei wegen Corona abgesagten Veranstaltungen lediglich einen Gutschein zuspricht, rund ein Jahr alt. In den letzten zwölf Monaten hat es jedoch bereits für jede Menge Unmut gesorgt, besonders bei Kunden, die in finanzielle Not geraten und nun auf eine Rückzahlung angewiesen sind. Im Gegenzug dazu erhielten die meisten Verbraucher gar keine Reaktion oder Textbausteine bzw. Standardantworten. 

Zuvor hätten die Betroffenen nach dem deutschen Recht eigentlich den vollen Kaufpreis erstattet bekommen und das Gutscheingesetz brachte einen Rückschlag für die Verbraucherrechte. Nach und nach drehte sich jedoch das Blatt bis auf wenige Ausnahmen wieder, denn zahlreiche Gerichte nahmen sich der Sache aus unterschiedlichen Blickwinkeln an. Unter anderem leitete das Amtsgericht Bremen eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof zur Frage der Zulässigkeit des Gesetzes. In einem Parallelverfahren wurde der Standpunkt vertreten, dass Ticket-Zwischenhändler wie Eventim dafür einstehen müssen, dass die Teilnahme an der Veranstaltung möglich sei. Das Amtsgericht Frankfurt beispielsweise, ist sogar von der Verfassungswidrigkeit der Gutscheinlösung überzeugt. Auch die Verbraucherzentrale hat sich seit Monaten bemüht, die Rechte der Verbraucher wiederherzustellen.

„gegen diese Benachteiligung eingesetzt – leider vergeblich”

Wer Tickets gekauft hatte, musste den Ersatztermin nicht akzeptieren und konnte bis zum 20. Mai 2020 bereits gezahltes Geld zurückverlangen. Eventim zeigte sich jedoch stur und tat genau dies nicht oder nur sehr schleppend. Der Ticketvermittler Eventim hatte schon vor dem neuen Gesetz in vielen Fällen eine Rückerstattung verweigert. Die Hinhaltetaktik hat sich offenbar ausgezahlt, denn mit dem Gutscheingesetz, welches seit Mai 2020 gilt, waren die Gutscheine vorrangig zu akzeptieren und das einbehaltene Geld quasi für den Kunden weg.

Eventim wurde deshalb schon im Frühjahr letzten Jahres für seinen Umgang mit den Erstattungen von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Weil Eventim keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, musste Klage erhoben werden. Bis jetzt hat sich nichts getan. Am 28. April 2021 hat jedoch endlich der Prozess begonnen, wie die Verbraucherzentrale berichtete. Das Urteil soll am 9. Juni verkündet werden.

Eventim wendet unlautere Geschäftspraktiken an

In der Verhandlung, so wird in der Meldung offenbar, geht es auch um eine weitere Geschäftspraktik von Eventim, die uns viele Leser bestätigen. Im Falle von ersatzlos abgesagten Veranstaltungen sollen die erstatteten Ticketpreise regelmäßig gekürzt worden sein, beispielsweise um die Vorverkaufsgebühr oder eine andere nicht begründete Gebühr. „In nicht nachvollziehbarer Weise hat der Ticketvermittler Beträge einbehalten”, fasst die Verbraucherzentrale zusammen.

Kommentare  

#9 Inge Thode 2022-04-05 15:36
Hallo,

ich bin verzweifelt :( Ich hatte Tickets gekauft für eine Veranstaltung, die ersatzlos gestrichen worden ist.
Leider hatte ich daraufhin die Tickets entsorgt, da ich sie noch nicht bezahlt hatte.
Jetzt erklärt mir eventim, dass ich die Tickets entweder zurückschicken muss (die ich ja nicht mehr habe) oder sie bezahlen muss obwohl die Veranstaltung ausgefallen ist.

Nie wieder bestelle ich bei eventim Tickets. Kundenkulanz ist ein Fremdwort !!
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#8 Tanja Seiert 2022-01-12 08:34
Hatte 4 Karten für Nico Santos, im Juni 20 habe ich 4 Gutscheincodes erhalten, da man nach dem Gesetz ab 1.1.22 es sich auszahlen lassen kann, habe ich das nun veranlasst,alle 4 Codes bei Eventim eingetragen, 3 wurden sofort auf mein Konto überwiesen, beim 4.kam erst eine Mail, vielen Dank, dass Sie auf Betrag x verzichten, dann noch einen Mail, die Auszahlung wurde vom Veranstalter abgelehnt. Habe mich direkt an den Veranstalter gewendet, für die war es nichts neues, haben mir zuversichert,da ss ich dass Geld auch von eventime erhalte. Nun nach mehreren Nachrichten, anrufen, existiert der Code plötzlich nicht mehr u.40,80€ sind gespendet. Finde es eine Frechheit
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#7 Werner Wojack 2021-12-16 15:24
Mein Gutschein war bis q18.06.21 gultig.
Aufgrund der Corona-Pandemie und einer Infizierung mit Sars war es mir nicht möglich
den Gutschein einzulösen. Ist er jetzt verfallen? Was kann ich tun ??

Werner Wojack

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Antwort der Redaktion:

Hallo Herr Wojack

am besten wenden sie sich mit ihrem Anliegen direkt an die Verbraucherzent rale. Diese ist für solche Probleme spezialisiert und kann ihnen bestimmt weiter helfen.

Alles Gute und bleiben sie Gesund

die Redaktion
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#6 Brigitte Helene Busc 2021-08-18 20:32
Nachdem der Konzerttermin 2x verschoben wurde , jetzt auf 2023 und wir diesen aus Altersgründen nicht mehr wahrnehmen können, haben wir inzwischen über eventim einen Veranstaltergut schein bekommen, jedoch über den reinen Ticketpreis. Was ist mit der Ticketversicher ung, der Buchungsgebühr und den Versandkosten? Müssen diese nicht gleichfalls erstattet werden? Zumal ja auch für die Rücksendung der Karten Portokosten angefallen sind

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Antwort der Redaktion:


Hallo Brigitte,

dieses Urteil bezieht sich lediglich auf die Vorverkaufsgebü hren. Bezüglich Ihrer anderen Kostenpunkten ist es uns leider nicht möglich, eine konkrete Auskunft zu geben. Dazu müssten wir die Verträge und die AGB prüfen, was uns in unserer journalistische n Arbeit aus Haftungsgründen leider nicht möglich ist. Die Verbraucherzent rale kann in solchen Fällen weiter helfen.

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion
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#5 Rainer Brenner 2021-07-14 23:41
Nach 2 Einschreiben an Eventime ,dass ich aus Krankheitsgründ en den Kaufpreis für 2 an Eventime zurückgeschickt e Karten für 2x verschobenes Event erstattet haben möchte mit Frist 15.07.2021 habe ich weder eine Antwort noch den Kaufpreis bekommen.
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#4 Berner 2021-06-02 16:40
Hallo, ich hatte für den 24.07.2020 2 Tickets für Dieter Thomas Kuhn. Das Konzert wurde auf dieses Jahr im Juli verschoben.
Nun bekam ich 3 Mails (!) zur Rückabwicklung der Karten vom letzten Jahr, aber keinen Hinweis, was dieses Jahr ist. Weder eine Info, ob auch der Ersatztermin dieses Jahr abgesagt wird oder ob es eine erneute Verschiebung gibt.
Im 1. Mail heißt es "Nach aktuellem Stand hat sich der Veranstalter dafür entschieden, dass Sie eine Gutschrift des Ticketpreises erhalten". In den beiden anderen dann "Nach aktuellem Stand hat sich der Veranstalter dafür entschieden, dass Sie einen Veranstaltergut schein erhalten."
Dann gelangt man auf ein Rückabwicklungs formular, mit dem man auch nur Gutscheine bekommt.

Ich möchte nun aber mein Geld zurück und finde dieses Verfahren sehr suspekt! Was soll man nun machen? Warten, bis das Urteil gefällt ist?
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Hallo Berner,

per Gesetz müssen Sie zunächst den Gutschein akzeptieren. Die Auszahlung des Betrages kann der Veranstalter nur freiwillig veranlassen.

Beste Grüße
Die Redaktion
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#3 Birgit klein 2021-05-27 14:39
Ich habe auch noch 2 Konzertkarten für die Browsers von 2019.hatte mein Sohn mir gekauft. Was kann man jetzt unternehmen bzw. Wohin kann man sich wenden um das Geld dafür zurückerstattet zu bekommen?
Inzwischen Kann ich daran nicht mehr nicht daran teilnehmen, wenn das Konzert irgendwann doch noch einmal stattfinden sollte,... da einen pfegefall zu betreuen habe u.rund um die Uhr bei meinem Angehörigen vor Ort sein muss.

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Antwort der Redakion

Hallo Birgit,

für die Rückerstattung musst du dich an den Veranstalter wenden. Dieser steht in der Regel auf dem Ticket selber drauf.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#2 Kucharski 2021-05-10 14:38
Hallo, ich habe 5 ticket noch im jahr 2019 für Kinderveranstal ltung Paw Patrol für März 2020 gekauft. Die Veranstaltung wurde zuerst auf jahr 2021 verschoben. Vor einem Monat wurde mir einen neuen Termin august 2022 mitgeteilt. In der Zeit sind meine Enkelkinder drei Jahre älter geworden nd gehen schon zur Schule und haben keine Interesse für einen kinderspektakel . Und die mehr als 200 Euro würde ich gerne zurück haben . Nicht nur Eventim hat Probleme wegen Corona!,
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#1 Dagmar Unkel-Rein 2021-05-08 07:08
Ja genau von dieser Abzocker eventim will ich das Geld zurück vom Ticket vom nicht staatgefundenen Hauser Konzert in Berlin.1 Ticket in 40 Jahren und schon Ärger!! Ich brauche dringend das Geld zurück jetzt.dankeschö n
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