Niederlage für Danone-Konzern

Gericht untersagt Volvic die Verwendung eines Bio-Siegels

Veröffentlicht: 30.04.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 30.04.2021
Flaschen mit Volvic-Wasser in Regal

Das eigene Produkt mit einem Bio-Siegel zu schmücken, mag lukrativ erscheinen. So erzeugen solche Label beim Verbraucher gemeinhin die Vorstellung, ein besonders sicheres und geprüftes Produkt zu erwerben. Auch ein Mineralwasser kann mit einem Bio-Siegel ausgezeichnet werden. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland mitteilt, wurde dem Volvic-Wasser die Verwendung eines solchen vom Institut Fresenius erteilten Siegels jetzt untersagt.

Irreführende Bezeichnung durch Nachbehandlung 

„Premiummineralwasser mit Bio-Qualität“: dieses Label darf das Volvic-Wasser des Danone-Konzerns fortan nicht mehr tragen. Das entschied jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und gab damit dem Getränkehersteller Neumarkter Lammsbräu in dem juristischen Streit recht. Das Gericht untersagt dem Institut Fresenius und der Danone Waters Deutschland GmbH die Vergabe und Verwendung des besagten Siegels. 

In einem Teil der Begründung heißt es, die Käufer würden ein deutlich reineres und unbehandeltes Wasser erwarten. Die Bezeichnung als „bio” erwecke jedoch beim Kunden die Vorstellung, dass keine Nachbehandlung stattfinde. Das Mineralwasser von Volvic durchläuft jedoch einer solchen Nachbehandlung und könne daher Verbraucher in die Irre führen.

Danones Streit um den Apfel

Nicht zum ersten Mal ist der Danone-Konzern Teil eines Rechtsstreits. Im Jahr 2015 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erreicht, dass das Unternehmen sein Produkt nicht mehr mit der Bezeichnung „Volvic Apfel“ auf der Verpackung bewarb. Zudem verpflichtete sich das Unternehmen dazu, in der Zutatenliste nicht mehr den Begriff „Apfelaroma“ zu verwenden. Tatsächlich enthielt das Produkt weder Bestandteile des Apfels noch natürliche Aromen oder Aromen, die aus der Apfelfrucht gewonnen worden waren. 

Danone gab vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck gebracht hatte, der Auffassung der vzbv zu folgen. Das Unternehmen übernahm auch freiwillig alle Kosten des Verfahrens. Kurz zuvor hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass „Lebensmittel durch Etikettierung und Bewerbung nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist, obwohl diese nicht vorhanden ist und sich das allein aus dem Zutatenverzeichnis ergibt“.

Unternehmen prüft Revisionsmöglichkeit

In erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt am Main war Neumarkter Lammsbräu mit der Klage noch gescheitert. Danone hält das aktuelle Urteil für nicht nachvollziehbar, zumal das OLG in der letzten mündlichen Verhandlung das Siegel als grundsätzlich nicht zu beanstanden ansah, und will die noch ausstehende Urteilsbegründung abwarten. Danach will der Konzern prüfen, inwieweit eine Revision vor dem Bundesgerichtshof erfolgversprechend ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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