Urteil des Landgerichts Bremen

Milka bekommt Ärger wegen schlecht lesbarer Zutatenliste

Veröffentlicht: 04.06.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.06.2021
Milka-Schmunzelhasen im Regal

 

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung muss die Zutatenliste auf der Verpackung von Lebensmitteln gut lesbar sein. Immerhin müssen auch Menschen mit einer Sehschwäche erkennen können, aus welchen Rohstoffen das Produkt hergestellt wurde.

Genau gegen diese Vorgabe hat Milka verstoßen. Ob dem Schmunzelhasen jetzt das Lächeln vergeht?

„Verdammt gute Augen“ notwendig

Dem Urteil des Landgerichts Bremen (28. April 2021, Az. 12 O 177/20) gingen rechtliche Schritte der Verbraucherzentrale Hamburg vorraus. Diese rügte das Unternehmen Mondelez International, zu dem unter anderem die Marke Milka gehört. 

Die Verbraucherschützer monierten, dass die Zutatenliste auf dem lila Schmunzelhasen kaum lesbar sei. Die Schrift sei sehr klein und auf dem glänzenden Papier dank der Falten ohnehin kaum zu lesen. Hinzu erschwere der fehlende Kontrast durch die Schriftfarbe Lila das Lesen noch mehr. „Wer wirklich herausfinden wollte, welche Zutaten im Schmunzelhasen von Milka stecken, brauchte verdammt gute Augen“, teilt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg dazu der W&V mit. 

Nachbesserung bis Ostern 2022

Das Gericht teilte die Meinung der Verbraucherschützer und verurteilte Mondelez International zur Unterlassung. Das bedeutet, dass die Schmunzelhasen spätestens zum nächsten Ostergeschäft mit einer besser lesbaren Zutatenliste ausgestattet sein müssen. Folgt das Unternehmen der Anweisung nicht, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. 

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