Produkte aus China

Ebay muss rechtswidrige Angebote löschen und verhindern

Veröffentlicht: 25.06.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 28.06.2021
Ebay-Logo unter einer Lupe

Immer wieder beklagen deutsche Händler im Allgemeinen den hohen Aufwand, der betrieben werden muss, um das geltende Recht einzuhalten, während Online-Händler aus Fernost scheinbar ohne Konsequenzen Rechtsbrüche begehen dürfen.

Ein aktuelles Urteil (OLG Frankfurt, 24.06.2021, Az.: 6 U 244/19) zeigt, dass Verstöße besonders auf Plattformen durchaus ihre Konsequenzen haben können.

Schwimmhilfen ohne CE-Zeichen

In dem Streit ging es um eine Händlerin, die selbst Schwimmhilfen herstellt und auf der Plattform Ebay vertreibt. Solche Schwimmhilfen müssen zum einen das CE-Zeichen tragen, als auch ein Konformitätsverfahren sowie eine Baumusterprüfung durchlaufen haben und zum anderen die für alle Produkte übliche Herstellerkennzeichnung nach Produktsicherheitsgesetz tragen. An diese Vorgaben hielt sich die Händlerin auch. Die Konkurrenz auf dem Marktplatz nahm es allerdings nicht so genau. Diese vertrieb nämlich Schwimmhilfen chinesischer Hersteller ohne CE-Zeichen, Herstellerkennzeichnung, Konformitätserklärung und Baumusterprüfung.

Diese Angebote wurden mehrfach ohne Erfolg von der Händlerin bei Ebay beanstandet. Also wurde die Händlerin zur Klägerin gegen Ebay und verklagte den Marktplatz auf Unterlassung.

Notice and take down

Nachdem das Landgericht Frankfurt die Klage zunächst abwies, erstritt die Klägerin vor dem Oberlandesgericht einen Erfolg. Dieses stellte laut Juris fest, dass Ebay die Angebote aufgrund der klaren Rechtsverletzungen nach dem Hinweis der Klägerin hätte sperren müssen. Die Rechtsverstöße durch die Schwimmhilfen aus China waren sogar eindeutig auf den Produktfotos zu erkennen: Dort konnte man sehen, dass die Produkte kein CE-Zeichen und keine Herstellerkennzeichnung trugen. Nach dem Grundsatz „notice and take down“ muss Ebay die Angebote seiner Händler zwar nicht etwa beim Einstellen auf Rechtsverstöße überprüfen; allerdings muss die Plattform tätig werden, sobald sie beispielsweise durch einen Hinweis von einem rechtswidrigen Verstoß Notiz nimmt.

Außerdem muss Ebay in Zukunft verhindern, dass es nicht zu weiteren Verstößen durch den beanstandeten Verkäufer-Account komme. Das bedeutet, dass nun zumindest die Angebote des betreffenden Händlers überwacht und überprüft werden müssen. Es müsse allerdings nicht geprüft werden, inwiefern ein CE-pflichtiges Produkt die Kennzeichnung auch zu Recht trage.

Fazit: Melden lohnt sich

Für Online-Händler ist dieses Urteil sehr gut. Es zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, rechtswidrige Angebote bei der Plattform zu melden. Gerade bei Konkurrenten mit Sitz in Drittstaaten fühlen sich Händler hierzulande oft machtlos. Eine Abmahnung fruchtet selten und auch für deutsche Behörden ist ein Herankommen an rechtswidrig agierende Händler schwierig.  

Wir haben Ebay im Vorfeld zu diesem Artikel gefragt, wie mit Meldungen von Händlern umgegangen wird. Leider lag uns bis zur Veröffentlichung dieses Beitrages keine Antwort vor. 

Update vom 28.06.2021: Ebay missbilligt unsichere Produkte

Mittlerweile hat sich Ebay bei uns zurückgemeldet. Dort kümmere man sich darum, unzulässige Artikel vom Online-Marktplatz fernzuhalten. Weiter heißt es: „Wir missbilligen ausdrücklich jeden Versuch, den eBay-Marktplatz für den Handel mit unzulässigen Artikeln zu missbrauchen. Artikel, die gegen rechtliche Vorschriften, die guten Sitten oder die eBay-Grundsätze verstoßen, dürfen bei eBay nicht zum Verkauf angeboten werden.“ Ebays Grundatz für Produktsicherheit enthalte detaillierte Informationen für Verkäufer und Verkäuferinnen. So solle vor jedem Einstellen eines Artikels geprüft werden, ob es Informationen zu zurückgerufenen Artikeln gibt. „Wenn sich herausstellt, dass ein/e VerkäuferIn einen Artikel anbietet, der zurückgerufen wurde oder möglicherweise unsicher ist, haben wir klare Anforderungen, dass er eine Sicherheitswarnung und eine Rückerstattung an alle KäuferInnen ausgibt.“ Außerdem reagiere Ebay bei behördlichen Warnungen vor gefährlichen Produkten sofort, indem die betreffenden Waren weltweit auf der Plattform verboten und Händler informiert würden. 

Daneben arbeite man außerdem mit Filtern und manuellen Kontrollen: „Ergänzend dazu setzen wir Sicherheitsfilter ein, die unzulässige Angebote blockieren. Im Jahr 2020 haben diese Filter ca. sechs Millionen Angebote auf unserer Plattform blockiert. Unsere globalen Sicherheitsteams arbeiten außerdem rund um die Uhr als zusätzliches Sicherheitsnetz, um alle Artikel zu entfernen, die nicht automatisch blockiert werden. Diese Artikel werden von unseren Sicherheitsteams überprüft und alle Angebote, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, werden entfernt.“

Kommentare  

#1 DFr 2021-06-28 10:39
Ebay verdient prächtig mit gefälschten und rechteverletzen den Produkten und hat meiner Erfahrung nach kein Interesse daran, solche Artikel von der Plattform zu verbannen. Vor einigen Wochen habe ich mir nochmal die Arbeit gemacht und gefälschte Schuhe mittels Foto-Dokumentat ion an etlichen Stellen als Fälschung entlarft. Wie schon fast erwartet kam keine Reaktion, die Schuhe wurden noch lange Zeit weiter verkauft. Der Händleraccount ist noch existent und wohl nur aufgrund der spätereren, sehr vielen schlechten Bewertungen werden dort keine Waren mehr angeboten. Mit gleicher USt.-Nummer wird aber über andere Accounts fröhlich weiter verkauft. Ich habe auch den Markenrecht-Inh aber angeschrieben, der sich kümmern wollte; aber auch das hat allem Anschein nach nicht viel gebracht.
Ich hätte nicht gedacht, dass ich das jemals schreibe aber bei Neuware achte ich inzwischen darauf, dass der Händler in Deutschland sitzt oder ich kaufe gleich bei amazon.
Das ebay äußert in irgendeiner anderen Form als dem Geldverdienen Interesse an rechtsverletzen den Artikeln hat ist meinem Eindruck nach entweder Selbstverleugnu ng oder schlichtweg Lüge.
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