Urteil des Bundesgerichtshofes

Löschung der Marke Black Friday für Werbedienstleistungen rechtskräftig

Veröffentlicht: 22.07.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 17.11.2022
Black Friday durchgestrichen

Der letzte Black Friday lief für den Online-Handel in puncto Umsatz besonders erfolgreich. Vor allem die Coronakrise sorgte für einen gewaltigen Sprung nach vorne. Was jedoch immer wieder hitzig diskutiert wird, ist die Frage rund um den eigentlichen Namen Black Friday. Da die Wortkombination aus Black und Friday keine besondere Kreativität aufweist und eher als Gattungsbegriff für den Shoppingtag bekannt sein dürfte, war der markenrechtliche Schutz lange in der Diskussion. 

Folge waren jahrelange zähe Rechtsstreitigkeiten, denn für alle Beteiligten geht es um viel Geld. Diese scheinbar nie enden wollende Litanei geht, unter Beteiligung vieler betroffener Unternehmen wie auch der Portale Blackfriday.de und mydealz, jedoch nun zu Ende.

Löschung der Marke Black Friday rechtskräftig

Bereits Anfang 2020 hatte das Bundespatentgericht die Vorlage geliefert und die Löschung der Marke Black Friday für Werbedienstleistungen sowie für Handelsdienstleistungen mit Elektro- und Elektronikwaren einkassiert. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 28. Februar 2020 rund eineinhalb Jahre später vollumfänglich bestätigt. Die Entscheidung des Bundespatentgerichts ist somit nun ENDLICH rechtskräftig und die Marke Black Friday wird für die betreffenden Dienstleistungen aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht. 

Eines der Hauptargumente war vor allem, dass der Black Friday schon vor seiner Eintragung als Marke ein Thema in der Werbung war. Das Portal Blackfriday.de hatte bereits 2012 viele Rabattaktionen von Elektronikhändlern aus Deutschland gebündelt. Der Black Friday war also damals schon eine Art Gattungsbegriff und für alle zugänglich. Wegen des damit einhergehenden Freihaltebedürfnisses hätte die Marke also gar nicht eingetragen werden dürfen.

Black Friday könnte auch aus weiteren Klassen gelöscht werden

Keinen Bestand hat die Marke Black Friday nunmehr für Marketingdienstleistungen oder die Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen sowie eine Reihe weiterer im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen. Wie das Portal Blackfriday.de berichtet, stehen noch weitere Entscheidungen an. Zu mehr als 900 Waren und Dienstleistungen soll alsbald das Kammergericht Berlin entscheiden. Auch hier werden beide Parteien wohl wieder bis zum Äußersten gehen.

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