Sieg für Lindt

Der Goldton des „Lindt-Goldhasen” genießt Markenschutz

Veröffentlicht: 29.07.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 29.07.2021
Lindt Goldhasen

Mehrere Jahre schon kämpft die Schweizer Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG um den Schutz des Farbtons ihrer beliebten Goldhasen. Nun landete der Osterhase erneut vor Gericht – und bekam Recht. Nach Ansicht der Richter, des für Markenrecht zuständigen Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGH), ist der Goldton des Lindt-Hasen sehr wohl schützenswert, das teilt der BGH in einer heutigen Pressemitteilung mit.

„Als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt”

Anlass für die Entscheidung war ein Streit zwischen Lindt und einem Konkurrenten um die Frage, ob Lindt diesem die Benutzung eines ähnlichen Farbtons untersagen lassen kann. Lindt sah sich dazu berechtigt, da der Farbton „überragend bekannt” sei und der Zuordnungsgrad des Farbtons zum Produkt nach einer Umfrage bei 70 Prozent liege. Der beliebte Schokoladenhase, der in der bekannten Goldfolie verpackt ist und eine meist rote Schleife mit Glöckchen trägt, wird seit nunmehr fast 70 Jahren weltweit zur Osterzeit verkauft. Allein in Deutschland wurden in den letzten 30 Jahren mehr als 500 Millionen Hasen an den Kunden oder die Kundin gebracht und damit ist er der meistverkaufte Schokoladenosterhase.

Der BGH kam daher zu dem Schluss, dass der Lindt-Hase im Sinne des § 4 Nr. 2 Markengesetz „als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt” habe. Auch konnte der Schweizer Hersteller nachweisen, dass 70 Prozent der potenziellen Käufer das Gold mit Lindt assoziieren – erforderlichen wären 50 Prozent gewesen. Die Farbe konnte somit Schutz als sogenannte Benutzungsmarke erlangen.

Vorerst nur ein Teilerfolg für Lindt

Bereits im Jahr 2012 scheiterte der Schweizer Schokoladenhersteller vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Vorhaben den Goldhasen auf europäischer Ebene als Marke schützen zu lassen. Die Fehde um den Goldton mit dem Konkurrenten wurde 2019 vor dem Landgericht München (Urteil vom 15. Oktober 2019, Az.: 33 O 13884/18) zugunsten von Lindt entschieden. Das Oberlandesgericht (OLG) München (Urteil vom 30. Juli 2020, Az.: 29 U 6389/19) wiederum gab dem Konkurrenten recht, weshalb sich beide Parteien nun vor dem BGH trafen. 

Damit ist der Konflikt aber noch immer nicht beigelegt. Die Angelegenheit wird nun wieder an das OLG München zur erneuten Verhandlung und Entscheidung verwiesen. Das OLG hat dann noch einmal zu prüfen, ob das mit Lindt konkurrierende Unternehmen die Benutzungsmarke an dem Goldton des „Lindt-Goldhasen” durch den Vertrieb der eigenen in goldfarbener Folie verpackten Schokoladenhasen verletzt hat.

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