Preisbindung und Preisabsprachen

Thomann, Music Store und Fender müssen Millionen-Bußgeld zahlen

Veröffentlicht: 05.08.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 19.07.2022
Gitarre wird zerstört

Händler und Hersteller von Musikinstrumenten müssen wegen Preisbindung und Preisabsprachen Bußgelder in Millionenhöhe zahlen. Wie das Bundeskartellamt mitteilt, wurden gegen die Unternehmen und verantwortlich handelnde Mitarbeiter Strafen in Höhe von insgesamt rund 21 Millionen Euro verhängt. Den Herstellern werde dabei vertikale Preisbindung, den Händlern horizontale Preisabsprache in mehreren Fällen angekreidet.

Bei den Händlern handelt es sich demnach um die Thomann GmbH und die Music Store Professional GmbH. Bei den Herstellern, beziehungsweise deren Vertriebsgesellschaften, handelt es sich um die Yamaha Music Europe GmbH, die Roland Germany GmbH und die Fender Musical Instruments GmbH. Das Verfahren war im April 2018 eingeleitet worden.

Hersteller setzten Mindestpreise durch

Zwischen den Herstellern der Musikinstrumente und den Händlern habe nach Angaben des Bundeskartellamts das Einvernehmen bestanden, die Mindestpreis-Vorgaben der Hersteller umzusetzen. Als Thomann und Music Store die Mindestpreise unterschritten hatten, hätten verantwortlich handelnde Mitarbeiter von Yamaha, Roland und Fender die Händler mehrfach kontaktiert und zu einer Preisanpassung aufgefordert. Diese Anpassungen seien dann auch vorgenommen worden.

„In vereinzelten Fällen wurden Sanktionen wie Lieferstopp oder Konditionenkürzung angedroht bzw. verhängt. Für einen Teil der Produkte erfolgte hingegen keine oder nur eine sporadische Durchsetzung bzw. Überwachung der vorgegebenen Mindestpreise“, so das Kartellamt. 

13 Hinweise auf Preisabsprachen zwischen Thomann und Music Store

Thomann und Music Store hätten allerdings auch durch Beschwerden bei den Herstellern über die Einhaltung der Mindestpreise bei anderen Instrumentenhändlern verlangt. Zudem hätten sich auch Hinweise auf Preisabsprachen zwischen den beiden Händlern ergeben. In 13 Fällen seien Absprachen über Preiserhöhungen für einzelne Musikinstrumente bzw. ergänzende Produkte erfolgt. 

„Hersteller und Händler von Musikinstrumenten haben über Jahre hinweg systematisch darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern nicht nur an die betroffenen Unternehmen, sondern auch an die gesamte Musikinstrumente-Branche das klare Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung und von Preisabsprachen nicht toleriert werden.“

Die Hersteller und Händler hätten bei der Aufklärung der Absprachen umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert – dieser Umstand sei bei der Festsetzung der Bußgelder berücksichtigt worden. Das Verfahren wurde schließlich durch eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung abgeschlossen.

Kommentare  

#5 Andy 2021-08-12 15:29
Ich finde, hier werden ein paar Punkte durcheinander betrachtet.

Das Mindestpreisver bot bezieht sich auf die Vorgabe des Herstellers an die Händler, welcher VERkaufspreis (Kunde -> Händler) mindestens gelten muss. Den Einkaufspreis (Händler -> Hersteller) und damit die Grundlage für hochwertige Produktion und faire Löhne bei der HERSTELLUNG tangiert das nicht.

Die Händler haben längst andere Probleme. Da sorgen Hersteller teilweise mit für den Händler um die Ecke kaum noch erfüllbaren Vorgaben an Mindestabnahme, Ausgestaltung der Präsentationsfl äche usw. dafür, dass z.B. Fender-Produkte nicht mehr angeboten werden können oder man bei Einzelbestellun gen kaum noch in wettbewerbsfähi ger Zeit beliefert wird.

Thomann z.B. kann nur deshalb so gut wie alles recht kurzfristig liefern, weil er für die Hersteller attraktive Stückzahlen über seinen Internet-Versan dhandel absetzen kann. Und preislich orientieren sich seit vielen vielen Jahren so gut wie alle anderen Händler am "Thomann-Preis" bzw. "Musicstore-Pre is", in Testberichten dann gerne als "Straßenpreis" bezeichnet. Den UVP des Herstellers interessiert kaum jemanden.

Es ist wie beim Tante-Emma-Lade n: Wer die kleinen Musikalienhändl er um die Ecke schützen will, muss dort auch einkaufen. Teurer, geringere Auswahl, ggf. längere Lieferzeiten usw.; das Verbraucherverh alten entscheidet.

Auf das Kartellamt schimpfen ändert am Ladenlokal-Ster ben wenig.
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#4 Hans Wurst 2021-08-10 12:15
Hier schreiben wieder Leute, die kaum etwas im Leben auf die Beine gestellt haben. Morgens aufstehen und zu Arbeit gehen und meinen, sie wären die Kings. Geht doch wenigstens ein Monat lang arbeiten und sagt dann aber zu eurem Chef "Chef, ich brauch kein Gehalt. Behalte es und investiere es lieber in die Firma". Würde keiner machen, aber wir die Firmen an die nötigen Löhne kommen, interessiert keine Sau.

NOCHMAL ! Der Staat verzichtet nicht auf Steuern, sondern sind DIESE IMMER FESTGELEGT ! Es ist dem Staat scheissegal ob man die stemmen kann oder nicht ! Der Staat setzt selber einen "Mindestpreis" fest - im übertragendem Sinne "Mindeststeuer in Prozent voraus", aber den Handel kann keinen Mindestpreis machen um alle Kosten decken zu können ? Was ist das für ein Schwachsinn ?

Nirgends auf der Welt kann man so Preise kaputt machen wie in der EU. Alle um uns herum auf der Welt verdienen sich doof und dämlich. Würde es Mindestpreise geben, gebe es viel mehr gut bezahlte Arbeitsplätze und Krisensichere Firmen geben. Hat Corona nicht gezeigt, dass sogar eine Konzern wie Lufthanse innerhalb ein paar Wochen pleite ist ? Warum ist das wohl so ? Weil heute alle über Bankenfinanzier ungen läuft grade grosse Firmen, kaum Reserven haben.

Wenn die sogenannten Kunden an Ihrem Wohlergehen Interesse hätten, dann würde sie die eigenen Firmem im Land unterstützen und nicht Google, Amazon und Co. den Vorrang geben. Wenn ein Amazon in Ländern verkaufen kann, wo es festgelegte Preise gibt, dann ist es für Amazon kein Problem diese Preis-Idiotie in der EU stemmen zu können. Ist das o schwer zu verstehen ?!?.

Nochmal, das Kartellamt hat nichts anderes mit Thomann und Musicstore erreicht, ale EUCH VERBRAUCHER ZU SCHWÄCHEN und ZUBENACHTEILIGE N ! NICHTS. Wer was anderes sagt, hat keine Ahnung!
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#3 Cko 2021-08-07 10:25
Gut so. Da sitzen also die reichsten der reichen Musikalienhändl er zusammen und überlegen, wie sie es dem Fender und Yamaha recht machen können, anstatt den Käufer zu schützen und diese unlauteren Praktiken zu melden. Schämt Euch!
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#2 Hans Wurst 2021-08-06 11:23
Wie alles vom Kartellamt einfach nur eine schwachsinnige Entscheidung. Das ist immer so, wenn Leute die von Branchen keine Ahnung haben, meinen irgendwas machen zu müssen. Alles was das Kartellamt erreicht hat ist den Verbraucher im grossen Masse zu benachteiligen und zu schwächen. Wann kapieren diese Leute, dass Leistungen und gute Produkte nur machbar sind, wenn sie einen gewissen Preis haben. Das Kartellamt sollte man als erstes abschaffen und die Leute die noch nie etwas auf die Beine gestellt haben, aber dann in Behörden was zu melden haben. Vollkommender Schwachsinn und die Händler sollen sich bitte immens dagegen wehren. Der Staat selbst gibt vor wieviel Steuern zu zahlen sind, aber Produkte dürfen keine Mindestpreise haben. Schwachsinn hoch 1000 ! Anscheinend darf nur der Staat "Mindestpreise" verlangen, damit so ein Schwachsinn finanziert werden kann. Der Staat verbrennt Milliarden! Idiotie !
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#1 James 2021-08-06 09:09
Die Fixierung auf den Endverbraucher als Maßstab, was in Ordnung ist, hat in vielen Bereichen entartete Verhältnisse geschaffen. Mindestpreise zu vereinbaren und durchzusetzen hat durchaus einen sehr guten Sinn. Es wird immer gejammert, daß die Arbeitsbedingun gen bei Herstellern so schlecht sind (generell, nicht bei den hier genannten), aber gute Löhne kann nur zahlen, wer gutes Geld bekommt. Das ist eine Kette, die sich bis zum Endverbraucher hinzieht. Das Ganze dem "Markt und Wettbewerb" zu überlassen funktioniert schlicht nicht; es wird immer einen geben, der ein Produkt günstiger anbietet, auch wenn die Kalkulation daneben ist und nicht aufgeht. Der geht dann irgendwann baden und schließt, nur damit der nächste auftaucht und das selbe macht. Auf diese Art hat dann zwar der Endverbraucher immer kurzfristig gute Angebote, aber keinen langfristig brauchbaren Ansprechpartner , wenn es mal Schwierigkeiten mit dem Produkt gibt. Der zuverlässige Spezialhändler muß dann Plattformen wie Amazon etc weichen, auf denen sich halt immer die grad die vorne in den Angeboten rumtreiben, die nicht auf lange Sicht rechnen und spätestens nach einem Jahr wieder weg sind.
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