Preisbindung und Preisabsprachen

Thomann, Music Store und Fender müssen Millionen-Bußgeld zahlen

Veröffentlicht: 05.08.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 19.07.2022
Gitarre wird zerstört

Händler und Hersteller von Musikinstrumenten müssen wegen Preisbindung und Preisabsprachen Bußgelder in Millionenhöhe zahlen. Wie das Bundeskartellamt mitteilt, wurden gegen die Unternehmen und verantwortlich handelnde Mitarbeiter Strafen in Höhe von insgesamt rund 21 Millionen Euro verhängt. Den Herstellern werde dabei vertikale Preisbindung, den Händlern horizontale Preisabsprache in mehreren Fällen angekreidet.

Bei den Händlern handelt es sich demnach um die Thomann GmbH und die Music Store Professional GmbH. Bei den Herstellern, beziehungsweise deren Vertriebsgesellschaften, handelt es sich um die Yamaha Music Europe GmbH, die Roland Germany GmbH und die Fender Musical Instruments GmbH. Das Verfahren war im April 2018 eingeleitet worden.

Hersteller setzten Mindestpreise durch

Zwischen den Herstellern der Musikinstrumente und den Händlern habe nach Angaben des Bundeskartellamts das Einvernehmen bestanden, die Mindestpreis-Vorgaben der Hersteller umzusetzen. Als Thomann und Music Store die Mindestpreise unterschritten hatten, hätten verantwortlich handelnde Mitarbeiter von Yamaha, Roland und Fender die Händler mehrfach kontaktiert und zu einer Preisanpassung aufgefordert. Diese Anpassungen seien dann auch vorgenommen worden.

„In vereinzelten Fällen wurden Sanktionen wie Lieferstopp oder Konditionenkürzung angedroht bzw. verhängt. Für einen Teil der Produkte erfolgte hingegen keine oder nur eine sporadische Durchsetzung bzw. Überwachung der vorgegebenen Mindestpreise“, so das Kartellamt. 

13 Hinweise auf Preisabsprachen zwischen Thomann und Music Store

Thomann und Music Store hätten allerdings auch durch Beschwerden bei den Herstellern über die Einhaltung der Mindestpreise bei anderen Instrumentenhändlern verlangt. Zudem hätten sich auch Hinweise auf Preisabsprachen zwischen den beiden Händlern ergeben. In 13 Fällen seien Absprachen über Preiserhöhungen für einzelne Musikinstrumente bzw. ergänzende Produkte erfolgt. 

„Hersteller und Händler von Musikinstrumenten haben über Jahre hinweg systematisch darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern nicht nur an die betroffenen Unternehmen, sondern auch an die gesamte Musikinstrumente-Branche das klare Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung und von Preisabsprachen nicht toleriert werden.“

Die Hersteller und Händler hätten bei der Aufklärung der Absprachen umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert – dieser Umstand sei bei der Festsetzung der Bußgelder berücksichtigt worden. Das Verfahren wurde schließlich durch eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung abgeschlossen.

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