Bußgeld in Millionenhöhe

Bundeskartellamt rügt illegale Preisbindung bei Schulranzen

Veröffentlicht: 18.08.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Kinder mit Schulranzen

Nach und nach neigen sich die Ferien in den einzelnen Bundesländern dem Ende zu und für zahlreiche Schülerinnen und Schüler beginnt ein neues Schuljahr. Eines der wichtigsten Stücke bei der Ausstattung ist wohl der Schulranzen. Nicht nur alle Erstklässler müssen sich auf die Suche nach einem geeigneten Modell machen, auch Schülerinnen und Schüler der höheren Klassen benötigen nach ein paar Jahren oftmals eine neue Schultasche. Und das kann mitunter richtig teuer werden. 

Wie teuer die Angelegenheit werden kann, damit hat sich kürzlich das Bundeskartellamt beschäftigt und, nach Angaben des Spiegel, ein Millionenbußgeld gegen einen Hersteller von Schulranzen verhängt.

Absprache zur Preisbindung

Wegen überzogener Preise für Schulranzen der Marke „ergobag” und „Satch”, die mitunter mehr als 200 Euro kosten können, wird nun wiederum der Hersteller zur Kasse gebeten. Dieser sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, den Händlern die Preise diktiert zu haben und muss nun ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen Euro zahlen. Das Kölner Unternehmen Fond Of GmbH soll kooperierenden Händlern beim Vertrieb der Schultaschen die Preisgestaltung vorgegeben und diese eingeschränkt haben.

Nach Angaben in einer Mitteilung von 17. August des Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat das Unternehmen Fond Of über viele Jahre Mindestpreise für Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und Sorge dafür getragen, dass die Preise von den Händlern nicht unterschritten wurden. Weiter kritisiert Mundt: „Fond Of hat die Preissetzung systematisch kontrolliert und die Einhaltung der Mindestpreise auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt.”

Hohe Zahlungsbreitschaft bei Schulranzen

Schon seit den Siebzigerjahren ist es Herstellern nur gestattet unverbindliche Preisempfehlungen an die Händler weiterzugeben. Abweichungen davon würden hingegen die Verbraucher häufig benachteiligen. Letztlich müssten höhere Preise gezahlt werden.

Bei der Auswahl des passenden Schulranzens wollen Eltern nicht nur auf die optischen Wünsche ihrer Kinder eingehen, sondern auch ein hochwertiges und langlebiges Produkt erwerben und sind daher auch bereit etwas tiefer in die Tasche zu greifen. „Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß”, sagt auch Mundt. Eine zusätzliche Preisbindung durchzusetzen sei nicht zu akzeptieren.

Der Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen ist inzwischen rechtskräftig. Das Verfahren gegen das Management der Front Of GmbH und auch gegen die beteiligten Händler wurde bereits eingestellt.

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