OLG Hamm

Werbung mit „CO2 reduziert“ ist irreführend

Veröffentlicht: 13.10.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 13.10.2021
Erdkugel, grüne Pfeile und Mensch

Kaum einer kommt am Thema Nachhaltigkeit noch vorbei. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Nachhaltigkeit der Produkte Einfluss auf die Kaufentscheidung. Daher wollen auch Firmen davon profitieren und werben mit der vermeintlichen Nachhaltigkeit ihrer Produkte. Dabei ist es nicht immer so leicht zu unterscheiden, wer wirklich einen Beitrag zum Umweltschutz leistet und wer lediglich sogenanntes „Greenwashing“ betreibt

Urteil nach erfolgloser Abmahnung

Ein Unternehmen, welches Leuchten und entsprechendes Zubehör verkauft, wurde nun vom OLG Hamm (Urteil vom 19.08.2021 - 4 U 57/21) verurteilt, weil es mit Umweltschutzbegriffen warb, ohne darüber aufzuklären, wie der vermeintliche Beitrag zum Umweltschutz tatsächlich erlangt wird. Das Unternehmen wurde im Vorfeld von einem Mitbewerber erfolglos abgemahnt, sodass der Fall vor Gericht landete. 

Konkret warb das Unternehmen mit den Aussagen „C02 Reduziert“, „Umweltfreundliche Produkte und nachhaltige Verpackung“ und „unser Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit“. Eine Erklärung dazu, wie genau die Umweltfreundlichkeit und die C02 Reduktion erfolgt, ließ das Unternehmen offen. 

Besonderes Aufklärungsinteresse bei Werbung mit Umweltschutzbegriffen

Das OLG führte aus, dass an die Werbung mit Umweltschutzbegriffen besondere Anforderungen zu stellen sind. Ähnlich wie bei Gesundheitswerbung ist diese Werbung nach strengen Maßstäben zu beurteilen. Begriffe wie „umweltfreundlich“ und „umweltverträglich“ sorgen weiterhin für Unklarheiten in der Bedeutung, sodass die Gefahr der Irreführung besonders groß ist. Für die Verbraucher besteht somit ein besonderes Aufklärungsinteresse über die Bedeutung der verwendeten Begriffe. 

Hier ließ die Werbung allerdings vollkommen offen, in Bezug auf welchen konkreten Aspekt des Produktionsprozesses, der Verpackung eine Umweltfreundlichkeit oder eine C02 Reduktion vorliegt. Auch auf welchen Standard sich die Angaben beziehen, bleibt offen. 

Das Unternehmen wurde nun dazu verurteilt, Werbung in der Form zu unterlassen, ansonsten droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. 

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.