Kein Haftungsausschluss über die AGB

90.000 Euro Schmerzensgeld wegen mangelhaftem Mietwagen

Veröffentlicht: 26.01.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 26.01.2022
Autounfall

Zu einem teuren Schmerzensgeld wurde eine Mietwagenfirma vom Oberlandesgericht Frankfurt nun verurteilt. 90.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente in Höhe von 160 Euro muss die Firma einer Kundin zahlen, die schwere Verletzungen durch einen Verkehrsunfall erlitten hat, wie unter anderem LTO berichtete.

Mietwagen war nicht verkehrssicher

Der Unfall ereignete sich bereits im März 2010. Die Frau hatte bei der angeklagten Firma einen Mietwagen für eine Fahrt von Frankfurt nach Berlin und zurück gemietet. Bereits auf der Hinfahrt informierte sie die das Unternehmen, dass sie Schwierigkeiten habe, in den zweiten Gang zu schalten. Auf der Rückfahrt kam das Fahrzeug dann ins Schleudern, sodass ein Gegenlenken nicht mehr möglich war und es schließlich zu einem Unfall kam. Die Fahrerin erlitt schwerste Verletzungen, unter anderem verlor sie einen Arm.

Ein Sachverständigengutachten stellte fest, dass das Fahrzeug „prinzipiell nicht verkehrssicher“ war. Bereits bei der Fertigung des Fahrzeugs war ein Teil nicht richtig verbaut worden. 

Kein Haftungsausschluss bei „Kardinalpflichten“

Als sie das Unternehmen auf Schadensersatz verklagte, lehnte dieses eine Haftung mit Verweis auf die AGB ab. In den AGB war geregelt, dass es für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nur bei grobem Verschulden oder fahrlässiger Pflichtverletzung haftet.

Das Landgericht hat der Autovermietung noch recht gegeben, das Oberlandesgericht sprach der Verletzen allerdings in der nächsten Instanz den Schadenersatz zu. Die Haftung bei unverschuldeten Mängeln an der Mietsache kann zwar grundsätzlich in den AGB ausgeschlossen werden, allerdings gilt das nicht bei sogenannten Kardinalpflichten. Nach dem OLG gehört es zu den Kardinalpflichten, dass ein Mietwagen verkehrssicher ist und insbesondere Bremsen und Lenkung funktionieren. Eine Klausel in den AGB, die diese Haftung ausschließt, würde gegen Treu und Glauben der Vertragspartner verstoßen, so das OLG. Die typischen Pflichten, die dem Vertragszweck dienen, dürfen, nach Aussage des OLG, nicht durch die AGB ausgeschlossen werden.

Der Klägerin wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro und eine monatliche Rente in Höhe von 160 Euro zugesprochen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof kann noch beantragt werden. 

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