Landgericht Frankfurt

Entscheidung gegen Amazon: Kontensperrung war unzulässig

Veröffentlicht: 16.02.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 16.12.2022
Amazon

Vor rund einem Jahr hat bereits das Landgericht München über zahlreiche Verfahren von Amazon-Kontensperrungen entschieden (wir berichteten). Im Dezember letzten Jahres gab es zwei neue Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-03 O 453/21 und Az. 2-06 O 347/21), wie die verantwortliche Kanzlei berichtete. 

Wer als Händler bei Amazon verkauft, muss eine Reihe von Vorschriften beachten. Sieht Amazon einen Verstoß gegen einer diese Vorschriften, kann als Sanktion eine Kontosperrung von Amazon vorgenommen werden. Dies geschah auch in den vorliegenden Fällen. Ohne nähere Begründung soll Amazon den Händlern vorgeworfen haben, sie hätten Kundenrezensionen gefälscht. Nach Angaben der verantwortlichen Kanzlei, soll es seitens Amazon keine ausreichenden Informationen gegeben haben, sodass die Vorwürde der Händler nicht überprüfbar waren. 

Landgericht gibt Händlern recht

Die Antragssteller hatten vor Gericht beantragt, dass die Kontensperrung unverzüglich aufzuheben ist und bekamen recht. Bei den Antragsstellern handelt es sich um Amazon-Händler, die durch ihre Verkäufe erhebliche Gewinne erzielen, so die Kanzlei. Im Dezember 2020 bekamen die Händler eine E-Mail, mit der Information, dass alle Angebote entfernt wurden und die Verkäuferkonten deaktiviert wurden. Eine Möglichkeit, auf die Vorwürfe mit einer Stellungnahme zu reagieren, habe es nicht gegeben. Einer außergerichtlichen Aufforderung, die Konten wieder freizuschalten, sei Amazon nicht nachgekommen.

Die Händler konnten weder Verkäufe vornehmen, noch auf das zustehende Guthaben zugreifen. So kam es zu erheblichen Umsatzeinbußen. 

Das Landgericht Frankfurt erließ eine einstweilige Verfügung, die es Amazon, unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro, untersagte, die Konten ohne Begründung und ohne Möglichkeit einer Stellungnahme zu sperren. 

„Amazon wird nun für den entgangenen Gewinn haften müssen“

Die Händler wollen jetzt von Amazon den eingebüßten Umsatz verlangen. „Amazon wird nun für den entgangenen Gewinn haften müssen“, heißt es von einem Anwalt, der verantwortlichen Kanzlei.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig und können mit einem Widerspruch angegriffen werden. Auch die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens steht Amazon offen.

Update: Amazon sieht sich im Recht

Laut einem Amazon-Sprecher habe es sehr wohl Anlass für die Kontensperrungen gegeben. In einem Statement heißt es:

„[...]Diese beiden Akteure haben in der Vergangenheit wiederholt versucht, Kundenrezensionen mit Hilfe von Vermittlern gefälschter Rezensionen zu manipulieren. Sie wurden mehrfach verwarnt, es sind mehr als 250 gefälschte Bewertungen insgesamt für beide dokumentiert und beide haben zugegeben, wiederholt gegen unsere Richtlinien verstoßen zu haben. Wir lehnen diese irrtümliche Verfügung entschieden ab, da sie unsere unablässigen und kontinuierlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von missbräuchlichem Verhalten untergräbt, mit denen wir sowohl den Interessen der Kund:innen als auch der seriösen Unternehmer:innen dienen. Wir werden die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um nicht nur die Gerichtsentscheidungen zu korrigieren, sondern auch um unseren Kampf gegen das verbraucherfeindliche Geschäft der Vermittler gefälschter Rezensionen fortzusetzen und auszuweiten.“

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