Verbreitung an Kontakte

Volksverhetzung in WhatsApp-Status strafbar

Veröffentlicht: 01.03.2022 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 01.03.2022
WhatsApp-Icon auf Smartphone

Wer Hass und Hetze gegen Minderheiten verbreitet, muss damit rechnen, wegen Volksverhetzung vor Gericht zu landen. Dieser Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn ein Inhalt in einem Status bei WhatsApp geteilt wird, stellte nun das Amtsgericht Frankfurt am Main fest. 

Video von Adolf Hitler

Der Angeklagte teilte 2019 ein Video in seinem WhatsApp-Status. Dort wurden Filmausschnitte aus der NS-Zeit gezeigt. Unter anderem wurde laut Beck-Aktuell ein Bild von Adolf Hitler verwendet, bei dem zeitgleich der Text „Ich habe gegen die jüdische Tyrannei gekämpft“ eingeblendet wurde. Weiterhin wurde Hitler beim Betätigen des Hitlergrußes, sowie ein goldenes Hakenkreuz und die Hakenkreuzflagge gezeigt. Insgesamt hatte das Video eine Länge von einer Minute und 20 Sekunden und war für 24 Stunden abrufbar.

Mindestens 75 Personen haben es gesehen

Das zuständige Amtsgericht Frankfurt sieht hierin ein Verbreiten von volksverhetzenden Inhalten. Dass WhatsApp zum Zeitpunkt der Tat die meistgenutzte Kommunikations-App gewesen sei, spielte für das Gericht eine große Rolle. Der Täter hatte immerhin 229 Kontakte gespeichert und so konnte das Gericht mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen, dass der Inhalt einem nicht kontrollierbaren Personenkreis von mindestens 75 Personen zugänglich gemacht wurde. Ob das Video am Ende tatsächlich angesehen wurde, spielt dabei keine Rolle. Es kommt allein darauf an, dass der Täter die Möglichkeit zur Kenntnisnahme geschaffen und damit zur Verbreitung beigetragen hat. 

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