Verstoß gegen EU-Vorschriften

NetzDG: Verwaltungsgericht gibt Meta und Google teilweise recht

Veröffentlicht: 02.03.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 24.06.2022
Social Media

Im Juni 2021 hatten Meta und Google Eilanträge gegen § 3a des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gestellt. Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht diesen nun teilweise recht gegeben. Bei der Einführung des Paragrafen habe der Gesetzgeber gegen EU-Vorschriften verstoßen, teilte das Gericht mit. Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, TikTok oder YouTube sollen mit § 3a dazu verpflichtet werden, in bestimmten Fällen Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzugeben. Wenn sie etwa volksverhetzende Inhalte sehen, sollen sie die Beiträge nicht nur löschen, sondern auch das BKA informieren.

Dagegen reichten Google und Meta (damals noch Facebook) Klage ein, die Vorgaben setzten sie bislang nicht um. Auch TikTok hatte kürzlich gegen das NetzDG wegen der Datenweitergabe geklagt und die proaktive Meldung problematischer Inhalte an die zuständige Zentralstelle des BKA verweigert.

Formfehler statt inhaltlicher Fragezeichen

Den Eilanträgen von Google und Meta gab das Verwaltungsgericht Köln nur teilweise recht. Das Gericht stellte nicht fest, ob die Regelung zur Datenweitergabe mit EU-Recht vereinbar ist oder nicht. Stattdessen begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass das Prozedere zur Einführung des Gesetzes durch die Bundesregierung nicht den Vorgaben entsprach. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster können die Beteiligten Beschwerde einlegen.

Ob das Bundesjustizministerium dies tun wird, ist noch offen. Gegenüber dem Spiegel erklärte eine Ministeriumssprecherin, dass man eine Beschwerde zunächst prüfe. Da es sich um ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren handelt, gelte ein anderer rechtlicher Maßstab als in ordentlichen Verfahren. Offene Rechtsfragen würden erst in einer Hauptsache entschieden werden.

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Die neue Zentralstelle des BKA, an die Meldungen über volksverhetzende und andere kriminelle Inhalte gehen sollen, hat ihre Arbeit am 1. Februar aufgenommen. Ursprünglich rechnete man mit mehreren zehntausend Meldungen monatlich von sozialen Netzwerken. Da diese derzeit aber keine Meldungen liefern, arbeitet man beim BKA mit einem „Alternativszenario“ und nimmt stattdessen Meldungen von zivilgesellschaftlichen Stellen entgegen.

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