Arbeitsgericht Düsseldorf

Gefälschter Impfausweis sorgt für fristlose Kündigung

Veröffentlicht: 13.04.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 14.04.2022
Impfausweis

Ein Küchenfacharbeiter wurde von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt. Grund dafür war die Verwendung eines gefälschten Impfausweises. Dagegen ging der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf vor. Das Gericht sah die Kündigung allerdings als berechtigt an (11 Ca 5388/21).

Mitarbeiter gab an sich nicht impfen lassen zu wollen

Der betroffene Mitarbeiter arbeitet als Küchenfachberater und führt Gespräche mit Kunden vor Ort in der Filiale. Somit hat er nicht nur Kontakt mit anderen Arbeitskollegen, sondern auch mit Kunden. 

Im Zuge der Corona-Pandemie äußerte er sich wiederholt gegenüber seines Arbeitgebers, dass er sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wolle. Als im November 2021 dann die 3G-Regelung am Arbeitsplatz eingeführt wurde, legte er allerdings eine Kopie seines Impfausweises bei seinem Arbeitgeber vor. 

Durch eine Prüfung der Kopien der Impfausweise fiel dem Arbeitgeber auf, dass die Chargennummer des verwendeten Impfstoffs identisch war mit der Chargennummer des verwendeten Impfstoffes eines anderen Mitarbeiters. 

Der Arbeitnehmer behauptete allerdings gegenüber dem Arbeitgeber und später auch gegenüber der Polizei, der Impfausweis sei nicht gefälscht und er habe sich tatsächlich impfen lassen. Daraufhin sprach der Arbeitgeber eine fristlose außerordentlich Kündigung aus. Gegen diese Kündigung legte der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf Klage ein. Später gab der Mitarbeiter allerdings zu, dass der Impfausweis gefälscht war. 

„Hohes Maß an krimineller Energie“

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hielt die Kündigungsschutzklage für unbegründet, die Kündigung also für berechtigt. Auch wenn es sich zum damaligen Zeitpunkt nicht um eine Straftat handelte, so lag doch dennoch eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung vor. Die Verwendung eines gefälschten Impfausweises kann erhebliche Gefahren für den Gesundheitsschutz Dritter mit sich bringen, so das Gericht. Das Verhalten des Klägers legt ein hohes Maß an krimineller Energie an den Tag, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört hat, sodass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. 

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