Zweites Entlastungspaket wegen Energiepreisen

Bundesregierung beschließt 9-Euro-Ticket, Spritpreissenkung und Energiepauschale [Update]

Veröffentlicht: 27.04.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 24.05.2022
Frau tankt ihr Auto

Die Bundesregierung hat am 27. April vor dem Hintergrund des Anstiegs der Energiepreise das zweite Entlastungspaket für Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Erwerbstätige sollen 300 Euro erhalten, das 9-Euro-Ticket im Nahverkehr soll eingeführt werden und die Spritpreise sollen sinken. 

Update vom 20.05.: Bundestag und Bundesrat haben dem Entlastungspaket zugestimmt. Die Maßnahmen wurden so angenommen, wie sie hier im Artikel beschrieben sind und werden ab dem 1. Juni gelten. 

Diese Entlastungen hat die Regierung beschlossen

Energiepreispauschale von 300 Euro: Alle Arbeitnehmer, die Einkommenssteuer zahlen, werden eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Die Zahlung soll über die Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers im September ausgezahlt werden und muss versteuert werden. Selbstständige erhalten eine einmalige Senkung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung um 300 Euro. 

9-Euro-Ticket: Um den ÖPNV attraktiver zu machen, hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, für eine begrenzte Zeit ein bundesweit gültiges ÖPNV-Ticket für neun Euro pro Monat anzubieten. Die Aktion soll von 1. Juni bis 31. August gelten. Umgesetzt werden soll die Aktion durch die Bundesländer. Hier gibt es aber noch Streit um die Finanzierung: Die Bundesländer wollen, dass der Bund sämtliche Kosten übernimmt und auch noch weitere Mittel bereitstellt, etwa für die erwarteten, steigenden Energiekosten im Nahverkehr. 

Senkung der Sprit-Steuer: Von 1. Juni bis 31. August will die Bundesregierung die Energiesteuer auf Kraftstoffe senken. Davon erhofft sich die Regierung eine Steuerentlastung von 30 Cent pro Liter für Benzin und von 14 Cent pro Liter für Diesel. 

Kinderbonus: Eltern erhalten einen einmaligen Bonus von 100 Euro für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ausgezahlt werden soll der Bonus ab Juli und auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet werden. 

Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen: Wer Sozialleistungen bezieht, soll eine einmalige Zahlung von 200 Euro bekommen. 

Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen

Damit das jetzt vorgelegte Entlastungspaket in Kraft treten kann, fehlt noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Dies soll am 19. und 20. Mai geschehen. Die ersten Entlastungen können dann ab 1. Juni greifen. 

Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise hatte die Bundesregierung bereits im Februar ein erstes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Darin wurde die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschalbetrag erhöht, die EEG-Umlage abgeschafft und ein Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und Studierende mit BAföG beschlossen. 

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