Streit um Klemmbaustein-Figuren

Lego gewinnt Markenstreit gegen Steingemachtes

Veröffentlicht: 17.08.2022 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 17.08.2022
Zwei Legofiguren, die wie ein Geschäftsmann und eine Geschäftsfrau aussehen, geben sich die Hand.

Sie sind klein, sie sind gelb, haben manchmal eine Noppe auf dem Kopf, aber vor allem sind sie eins: Seit dem Jahr 2000 eine eingetragene, dreidimensionale Marke und als solche europaweit geschützt. Die Rede ist von den Mini-Figuren von Lego, die die Bausets mit Leben füllen. Diese Figuren sorgten nun für einen Markenrechtstreit. Diesmal war der Gegner ein Händler aus Paderborn, der in seinem Geschäft und auch online Figuren der chinesischen Marken Qman, Logo und Linoos anbot. Bei dem Händler handelt es sich um den durch YouTube bekannten „Johnny’s World“, der über seinen Shop „Steingemachtes“ Klemmbausteine verkauft. 

Landgericht Düsseldorf: Lego-Marke ist verletzt

Das Landgericht Düsseldorf (Urt. v. 12.08.2022, Az. 38 O 91/21) gab Lego recht. Das Gericht stellte zwar fest, dass die fraglichen Figuren der anderen Hersteller Unterschiede aufwiesen, allerdings seien sie vom Gesamteindruck her zu nah an denen von Lego, berichtet die LTO. Schließlich müsse man auf den Durchschnittsverbraucher abstellen. Dabei wurde laut einem Vlog-Beitrag auf dem Channel „Johnny’s World“ bereits in der Verhandlung vom Gericht der Vergleich mit dem Großvater bemüht, der für seinen Enkel einen Bagger kaufen möchte. Hier konstruierte das Gericht den Fall, dass der Großvater im Kinderzimmer seines Enkels lediglich die Figuren sieht und anhand dieser Figuren nun im Geschäft versucht einen Bagger der dazugehörigen Marke zu kaufen. Sind jetzt im Geschäft Figuren ausgestellt, die denen von Lego zu sehr ähneln, könne dies dazu führen, dass der Opa den falschen Bagger kauft. 

Im Ergebnis wird Steingemachtes nun der Vertrieb der Marken durch das Urteil untersagt. 

Steingemachtes kritisiert Urteil und Verhandlung

Es versteht sich von selbst, dass Steingemachtes mit dem Urteil unzufrieden ist. In dem eigens veröffentlichten Video wird betont, dass man sich vom Gericht nicht gehört gefühlt hat. So wurde angeregt, eine Befragung des angesprochenen Verkehrskreises vorzunehmen, um festzustellen, ob die Allgemeinheit überhaupt Lego-Figuren als solche erkennt und wenn ja, an welchen Merkmalen das festgemacht wird. 

Weiterhin habe das Gericht offen gelassen, was am Gesamteindruck für die Verwechslungsgefahr mit Lego sorgt. Stellt man die Figuren nebeneinander, sieht man nämlich doch einige Unterschiede. Diese Unterschiede werden auch in dem YouTube-Beitrag gezeigt: 

Lego verteidigt Marke konsequent

Legos Image hat durch zahlreiche Markenstreitigkeiten zumindest in bestimmten Kreisen gelitten. Neben „Johnny’s World“, kann auch der „Held der Steine“ ein Lied von den Rechtsstreitigkeiten singen. Mit der Frage, ob die Kritik an Legos Vorgehen gerechtfertigt ist, haben wir uns bereits eingehend beschäftigt. Dass Lego seine Marke so verbittert verteidigt, hat dabei ganz einfache Gründe. Würde Lego auch nur kleine, mögliche Verletzungshandlungen durchgehen lassen, würde das Unternehmen damit zur Verwässerung der eigenen Marke beitragen. Dadurch wäre der Schutz der Marke gefährdet. Dass die Gerichte nicht für alle nachvollziehbare Entscheidungen zu den Streitigkeiten treffen, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. 

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.