Landgericht Berlin

Händlergebühren für Kartenzahlung waren unzulässig

Veröffentlicht: 02.03.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 02.03.2023
Kartenzahlung

Die Drogeriekette Rossmann hatte gegen die vier Spitzenverbände deutscher Banken geklagt. Grund dafür waren Gebühren, die für Kartenzahlungen in den Jahren 2004 bis 2014 erhoben wurden. 

Bis 2014 haben Banken für jede Zahlung, die mit der EC-Karte vorgenommen wurden, eine Gebühr einbehalten. Die Gebühr betrug 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 8 Cent. Auch für Tankstellen wurden Gebühren fällig, allerdings galt hier ein geringerer Gebührensatz. 

Auf Druck des Bundeskartellamtes wurde diese Praxis 2014 eingestellt. Denn schon damals galt die Gebühr als umstritten. Das Bundeskartellamt war der Ansicht, dass die einheitliche Gebühr den Wettbewerb beschränke. Die Gebühren sind danach gesunken. 

Kein Anspruch auf Schadensersatz

Rossmann klagte gegen die Banken und verlangte Schadensersatz in Höhe von 8,5 Millionen Euro. Doch nicht nur Rossmann gehörte zu den Klägern, auch Tankstellen und der Schuhhändler Deichmann gingen rechtliche Schritte. Insgesamt wurden elf Klagen eingereicht. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass die Gebühren gegen das Kartellrecht verstießen. Schadensersatz wurde aber nur für einen Teil der Kläger zugesprochen, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet.

Deichmann wurde ein Schadensersatz in Höhe von 352.000 Euro zugesprochen, die Tankstellen gingen leer aus. Das Gericht sah einige Ansprüche als bereits verjährt an. Auch Rossmanns Klage auf Schadensersatz war erfolglos. Hier kritisierte das Gericht, dass das Unternehmen nicht ausreichend dargelegt hat, dass ihm ein Schaden entstanden ist und in welcher Höhe der Schaden vorlag. 

Eine Urteilsbegründung hat das Landgericht Berlin noch nicht veröffentlicht. 

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