Formatierung der Rechtstexte: Fließtext ohne Absätze abmahnbar

Veröffentlicht: 23.06.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.06.2015

Häufig ist es beim Handel auf Plattformen so, dass die Rechtstexte in ihrer html-Formatierung nicht einwandfrei übernommen werden. Dass sich die Mühe aber lohnt, die ursprüngliche Formatierung wieder herzustellen, zeigt ein aktueller Beschluss des Landgerichts Ellwangen (Beschluss vom 07.04.2015, Az.: 10 O 22/15).

Urteil

(Bildquelle Urteil: Maxx-Studio via Shutterstock)

Eine ordnungsgemäße Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht liegt nicht vor, wenn der Text der Widerrufsbelehrung als Fließtext und ohne erkennbare Absätze vorgehalten wird, so das Landgericht Ellwangen. Von einer klaren und verständlichen Belehrung des Verbrauchers über sein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht könne dann nicht mehr gesprochen werden.

Rechtstexte im Fließ-/ oder Blocktext sind nicht transparent und deutlich genug. Der Verbraucher kann hier die einzelnen Regelungen nicht leicht zur Kenntnis nehmen und eine ordnungsgemäße Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht ist nicht mehr gewährleistet. Das hat Landgericht Ellwangen nun in seinem Beschluss nochmal bekräftigt.

Praxistipp

Das Urteil ist auch auf andere Rechtstexte wie die AGB oder die Datenschutzerklärung übertragbar. Formatieren Sie Ihre Rechtstexte daher so, dass klare Absätze zwischen den einzelnen Klauseln zu erkennen sind und die Überschriften möglichst allein gestellt sind. Nur so wird dem Deutlichkeits- und Transparenzgebot ausreichend Rechnung getragen.

Übrigens: Wie weit darf man sich vom gesetzlichen Muster entfernen, um für Abmahner nicht angreifbar zu sein? Das Landgericht Heidelberg hat sich kürzlich dazu geäußert (Urteil vom 13.01.2015, Az.: 2 O 230/14).

Kommentare  

#5 Redaktion 2015-06-30 09:14
Hallo Sigi B.,

die Widerrufsbelehr ung kann bei Ebay mit Absätzen versehen werden. sodass kein Fließtext entsteht. Bitte stellen Sie hinsichtlich der Formatierung soweit wie möglich nach den Vorgaben des Händlerbundes bei eBay ein.

Der Händlerbund hat einen „Kummerkasten“ eingerichtet, unter dem Händler ihre Probleme und Erfahrungen mit Ebay und Amazon mitteilen können. Die Anliegen und konkreten Problemfälle der Betroffenen können so gebündelt werden und durch den Händlerbund an die Unternehmen und an die Politik herantragen werden: www.haendlerbund.de/.../

Viele Grüße,
die Redaktion
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#4 Markus Korsten 2015-06-28 11:26
So langsam finde ich diese immer wieder neuen Ideen, warum man etwas abmahnt, hochgradig lächerlich. War es doch vor Jahren eher so, dass alles in Ordnung war, wenn man es sinngemäß wiedergegeben hat. Nun hat man schon den richtigen Text und jetzt soll ein fehlender Absatz Ärger machen. Das ist doch wohl echt der Gipfel. Demnächst muss man noch für jeden Text einen Blindentext entwerfen, weil Blinde sich benachteiligt fühlen oder wie? Da muss man sich echt nicht wundern, dass es keinen Spaß mehr macht zu verkaufen, vor allem, wenn man wie ich ein recht kleiner Händler bin und keine eigene Rechtsabteilung habe, die den ganzen Tag nach Fehlern sucht, die neue Vorgaben wieder hervorbringen. Zum Kotzen.
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#3 Sigi B. 2015-06-27 09:27
Über eine Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen, Frau Gasch.
Was kann man als Ebay-Händler tun, damit die Rechtstexte (Widerrufsbeleh rung) von Ebay nicht in einen Fließtext umgewandelt werden?
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#2 Sigi B. 2015-06-25 12:45
Leider ist es auf Ebay so, dass Ebay die Texte - die ich z.B. ordnungsgemäß formatiert eingebe - nicht so anzeigt, wie ich es getan habe.

Kann der Händlerbund da bei ebay für uns bewirken, Frau Gasch?
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#1 Cosmopura 2015-06-24 14:38
Das war ja letztlich klar, daß man sich irgendwann auf die Formatierung einschießt. Wobei es grundsätzlich in Extremfällen natürlich verständlich ist.

Darf ich an dieser Stelle anregen, die (im Mitgliederberei ch erstellten) Rechtstexte html-konform mit h1-h6 bzw. p zu formatieren und nicht mit span und style zu arbeiten?
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