Formatierung der Rechtstexte: Fließtext ohne Absätze abmahnbar

Veröffentlicht: 23.06.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.06.2015

Häufig ist es beim Handel auf Plattformen so, dass die Rechtstexte in ihrer html-Formatierung nicht einwandfrei übernommen werden. Dass sich die Mühe aber lohnt, die ursprüngliche Formatierung wieder herzustellen, zeigt ein aktueller Beschluss des Landgerichts Ellwangen (Beschluss vom 07.04.2015, Az.: 10 O 22/15).

Urteil

(Bildquelle Urteil: Maxx-Studio via Shutterstock)

Eine ordnungsgemäße Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht liegt nicht vor, wenn der Text der Widerrufsbelehrung als Fließtext und ohne erkennbare Absätze vorgehalten wird, so das Landgericht Ellwangen. Von einer klaren und verständlichen Belehrung des Verbrauchers über sein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht könne dann nicht mehr gesprochen werden.

Rechtstexte im Fließ-/ oder Blocktext sind nicht transparent und deutlich genug. Der Verbraucher kann hier die einzelnen Regelungen nicht leicht zur Kenntnis nehmen und eine ordnungsgemäße Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht ist nicht mehr gewährleistet. Das hat Landgericht Ellwangen nun in seinem Beschluss nochmal bekräftigt.

Praxistipp

Das Urteil ist auch auf andere Rechtstexte wie die AGB oder die Datenschutzerklärung übertragbar. Formatieren Sie Ihre Rechtstexte daher so, dass klare Absätze zwischen den einzelnen Klauseln zu erkennen sind und die Überschriften möglichst allein gestellt sind. Nur so wird dem Deutlichkeits- und Transparenzgebot ausreichend Rechnung getragen.

Übrigens: Wie weit darf man sich vom gesetzlichen Muster entfernen, um für Abmahner nicht angreifbar zu sein? Das Landgericht Heidelberg hat sich kürzlich dazu geäußert (Urteil vom 13.01.2015, Az.: 2 O 230/14).

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