Adblocker-Sperre: Bild.de-Verschlüsselung darf nicht umgangen werden

Veröffentlicht: 28.10.2015 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 28.10.2015

Der Springer Verlag hat auf Bild.de und hauseigenen Seiten eine Adblocker-Sperre eingerichtet. Nicht nur viele Nutzer sind darüber wenig glücklich. Auch dem AdBlock Plus-Unternehmen Eyeo ist dies ein Dorn im Auge. Daher hat Eyeo Usern Anleitungen zur Umgehung dieser Sperre gegeben. Springer fand das gar nicht lustig und ist dagegen gerichtlich vorgegangen.

 Stop-Schild und Himmel

(Bildquelle Stop-Schild: Mettus via Shutterstock)

Seit nunmehr zwei Wochen tobt die Diskussion um die Adblocker-Sperre aus dem Hause Axel Springer. Das Medienhaus lässt aktuell nur Online-Besucher auf seinen Seiten zu, die sich auch Banner und andere Werbeinhalte anzeigen lassen. Jene Nutzer, die keine Werbung angezeigt haben wollen und einen Adblocker benutzen, sehen hingegen nur einen Sperrhinweis und können die Seite nicht betreten.

Einstweilige Verfügung: Axel Springer bekommt recht

Für Werbetreibende ist ein solches Vorgehen durchaus zu begrüßen. Eyeo zeigt sich als Anbieter des Werbefilters AdBlock Plus hingegen wenig begeistert und stellte Usern Anleitungen zur Verfügung, mit deren Hilfe sich die entsprechende Sperre technisch umgehen ließ. Gegen die Einbindung solcher Anleitungen hat der Springer Verlag vor dem Landgericht Hamburg nun geklagt. Das Resultat: Springer hat per Einstweiliger Verfügung recht bekommen (LG Hamburg  Az. 308 O 375/15).

Demnach wird Eyeo „untersagt, im Forum ihrer Internetseite „Adblockplus.org“ Programmcodes zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die eine Umgehung der Softwareverschlüsselung der Webseite „www.bild.de" ermöglichen sollen […].“ Auch die Einbindung von Links zu entsprechenden Anleitungen wurde dem Adblocker-Unternehmen verboten.

Gegenstimmen: Adblock-Sperre keine geeignete Maßnahme

Wie die Internetworld richtig anbringt, stuft das Gericht die Adblock-Sperre als „Softwareverschlüsselung“ und somit als Kopierschutz ein. Da diese nach deutschem Recht nicht umgangen werden dürfen, wurde die Zurverfügungstellung besagter Anleitungen durch Eyeo verboten.

Verstößt Eyeo gegen die Einstweilige Verfügung, muss der Adblocker-Anbieter mit Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten rechnen.

Es gibt jedoch auch juristische Gegenstimmen, die dem Landgericht Hamburg nicht zustimmen, so die Internetworld weiter. Die Hürde einer Umgehung der Sperre sei extrem niedrig angesetzt, sodass sie nur schwerlich als geeignete technische Maßnahme betrachtet werden könne.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.