BGH stuft Facebooks „Freundefinder“ als unzulässige Werbung ein

Veröffentlicht: 15.01.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 03.02.2016

„Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ – Diese Frage war eine der ersten, die ein neuer Facebook-Nutzer zu sehen bekam. Das soziale Netzwerk wollte auf das Adressbuch der Nutzer zugreifen, um Freunde zu finden. Doch dabei wurden auch unzulässige Werbe-Mails verschickt, wie nun der Bundesgerichtshof bestätigte. (Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 65/14)

Finger tippt auf Facebook-Icon

Bildquelle: ymgerman / Shutterstock.com

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der „Freundefinder“ von Facebook unzulässig belästigende Werbung darstellt. Zudem habe Facebook „im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion ‚Freunde finden’ den Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten irregeführt“, wie der Bundesgerichtshof erklärt. Damit ist Facebook in dritter Instanz gegen den Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) unterlegen.

Der „Freundefinder“ nutzte in seiner Gestaltung vom Herbst 2010 das Adressbuch eines Facebook-Mitglieds, um bereits registrierte Freunde zu finden. Es wurden aber auch Einladungen an nicht registrierte Bekannte verschickt. Der Bundesgerichtshof stuft diese Einladungs-E-Mails von Facebook als Werbung ein, „auch wenn ihre Versendung durch den sich bei Facebook registrierenden Nutzer ausgelöst wird“. Schließlich handele es sich nach Ansicht des Gerichts um eine von Facebook zur Verfügung gestellten Funktion, mit der Dritte auf das Angebot des Netzwerks aufmerksam gemacht werden sollen.

Urteil findet wohl keine Anwendung mehr

Damit werden die Einladungs-E-Mails „nicht als private Mitteilungen des Facebook-Nutzers, sondern als Werbung des Beklagten [Facebook, Anm. d. Red] verstanden“, wie der BGH betont. Zudem habe Facebook die Nutzer über den Umfang der „Freunde finden“-Funktion getäuscht: Das Netzwerk habe die Nutzer nicht darüber aufgeklärt, dass die importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet werden und Einladungen auch an die Kontakte verschickt werden, die nicht bei Facebook registriert sind.

Facebook war bereits zuvor vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht Berlin unterlegen. Das soziale Netzwerk hat offenbar bereits Konsequenzen aus diesen Niederlagen gezogen, auch wenn es noch Revision eingelegt hatte. Nach dem Urteil des Kammergerichts erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits laut heise online, dass die „Freunde finden“-Funktion sich seit Beginn des Verfahrens so geändert habe, „dass das Urteil wohl keine Anwendung mehr finde“.

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