Urteil: Amazon bekommt Ärger wegen Kontensperrungen

Veröffentlicht: 29.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.03.2016

Solange die Kunden fleißig bestellen, ist alles in bester Ordnung. Kommt es jedoch bei einem vereinzelten Kundenkonto zu einer übermäßig hohen Rücksendequote, sieht der amerikanische Online-Riese Amazon rot. Das darf jedoch nicht auf Kosten der gekauften digitalen Inhalte gehen, so das Oberlandesgericht Köln.

Kontensperrung
(Bildquelle Kontensperrung: www.BillionPhotos.com via Shutterstock)

Amazon wegen Kontensperrungen aufgefallen

Nicht nur Marketplace-Händler wurden damit konfrontiert: Kontensperrungen bei Amazon. Die Gründe sind vielfältig, manchmal ist der undurchsichtige Verifikationsprozess der Grund, manchmal ein unbegründeter Verstoß gegen Markenrechte. Aber auch Verbraucher können von den rigorosen Kontensperrungen betroffen sein.

Bereits 2013 fiel Amazon neben anderen Unternehmen wie Tchibo durch Kontensperrungen auf. Kundenkonten von zahlreichen Amazon-Kunden wurden kompromisslos und ohne Vorwarnung gesperrt wurden. Als Begründung wurde die „Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren“ genannt.

Ob und in welchen Fällen eine Kontensperrung zulässig sein soll, ist bis heute nicht generell rechtlich festgelegt. Zumindest die mit der Kontensperrung einhergehende Wertlosigkeit der gekauften digitalen Inhalte (z.B. Kindle Ebooks oder Musik) ist äußerst fraglich. Wir haben das Problem bereits aufgeworfen.

Gekaufte digitale Inhalte dürfen nicht vorenthalten werden

Auch die Verbraucherzentrale NRW hat diesen Gedanken kurze Zeit später aufgegriffen und Amazon wegen der „rigiden“ und „kundenfeindlichen“ Geschäftspraxis abgemahnt. Amazon hatte die Vorwürfe bis zum Schluss zurückgewiesen, weshalb das Oberlandesgericht Köln nun zeitweilige Klärung herbeiführte.

In einem Urteil aus der vergangenen Woche hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 26.02.2016, Az.: OLG Köln 6 U 90/15 - nicht rechtskräftig) ein Machtwort gesprochen. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen, die Amazon bei Verstößen der Kunden gegen Gesetze, Nutzungsbedingungen oder andere Vertragsbedingungen gestattet, "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" ist nicht zulässig. Die beanstandete Klausel erlaubte Amazon unter anderem, den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten über ihr Konto zu verwehren.

Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt das Urteil: „Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden.“

Musterschreiben der Verbraucherzentrale soll Betroffene unterstützen

Nur wenige betroffene Kunden haben den Mut, sich gegen die Macht (und subjektiv gefühlte Ungerechtigkeit) des US-Riesen Amazon zur Wehr zu setzen. Zu gering scheinen die Chancen auf Erfolge. Die Verbraucherzentrale NRW will betroffene Kunden nun aktiv unterstützen und stellt eigens ein Musterschreiben zur Verfügung. Dieses ist hier abrufbar und soll Amazon aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zum Zugang der gekauften digitalen Inhalte bewegen. Ob sich Amazon davon beeindrucken lässt?

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