Kuba-Sanktionen: LG Dortmund verurteilt Paypal wegen Kontensperrung

Veröffentlicht: 19.04.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 19.04.2016

Paypal hat in Deutschland Kundenkonten unter Berufung auf die US-Sanktionen gegen Kuba gesperrt. Dagegen zog ein Dortmunder Unternehmen vor Gericht und bekam nun vor dem Landgericht Dortmund Recht.

Richterhammer und Waage 

(Bildquelle Urteil: Piotr Adamowicz via Shutterstock)

Paypal darf keine deutschen Kundenkonten unter Berufung auf die US-Sanktionen gegen Kuba sperren. Das hat nun das Landgericht Dortmund entschieden und die in Luxemburg ansässige Europazentrale des Payment-Anbieters per einstweiliger Verfügung bei einer Strafandrohung von 250.000 Euro dazu verurteilt, eine Kontensperrung aufzuheben. Im dem Urteil der 3. Zivilkammer, das dem Online-Magazin Amerika21 vorliegen soll, verbieten die Richter Paypal, Konten zu sperren, auch wenn bei Zahlungen die Begriffe „Kuba“, „Cuba“, „kubanisch“ oder „cubanisch“ auftauchen.

Geklagt hatte der Dortmunder Ticketanbieter Proticket. Ende letzten Jahres hatte das Unternehmen Eintrittskarten für das Tanzmusical „Soy de Cuba“ und ein Konzert der kubanischen Sängerin Addys Mercedes verkauft. Ende November hatte Paypal das Konto von Proticket gesperrt. Die Begründung: Der Ticketanbieter verstoße gegen Sanktionen gegen Kuba. Auch die europäische Vertretung von Paypal müsse sich an US-Gesetze halten, argumentierte der Payment-Anbieter.

Deutsches Recht hat Vorrang

Die Dortmunder Richter sehen das anders. „Auf den vorliegenden Fall kommt zunächst deutsches Recht zur Anwendung“, so das Landgericht Dortmund zur Urteilsbegründung. Das Urteil ist laut Amerika21 „der vorläufige Höhepunkt jahrelanger Streitigkeiten“ zwischen Paypal und Unternehmen in Deutschland, die Produkte aus Kuba verkaufen. Paypal hatte bereits mehrfach Konten in Deutschland gesperrt und immer argumentiert, dass auch für die Geschäfte in Europa amerikanisches Recht gelte. Und damit auch die Gesetze gegen Kuba, die bis ins Jahr 1963 (Trading with the Enemy Act) zurückreichen.

Proticket-Geschäftsführer Karsten Killing bezeichnet den Rechtsstreit mit Paypal als „David gegen Goliath“. Besonders ärgerlich sei für ihn, dass das gesperrte Konto ein Guthaben von zehntausenden Euro aufweise. Deshalb wolle Killing auch die Zuverlässigkeit von Paypal im Umgang mit dem anvertrauten Geld prüfen lassen. Paypal scheint den Rechtsstreit unterdessen auf seine Art lösen zu wollen: Amerika21 zufolge hat der Payment-Anbieter das Proticket-Konto gekündigt, nachdem Killings Unternehmen sich nicht auf einen Vergleich und eine Verschwiegenheitsvereinbarung einlassen wollte. Einen Kommentar von Paypal zu dem Fall gab es bislang noch nicht.

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