Versprochen ist versprochen! Fehlende Garantie kann Kunden zum Rücktritt berechtigen

Veröffentlicht: 23.06.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.01.2017

Je hochwertiger und teurer ein Produkt ist, desto mehr Wert legen Kunden auf eine zusätzliche Absicherung. Auch eine Garantie des Herstellers kann die entscheidende Wendung bringen, wenn Kunden mit einer Kaufentscheidung ringen. Gibt es in Wirklichkeit gar keine Garantie (mehr) fühlen sich Kunden nicht nur hinters Licht geführt – sie können sich auch wieder aus dem Vertrag befreien und den Rücktritt erklären.

Rote Karte (Bildquelle Rote Karte: Joel_420 via Shutterstock)

Rücktritt nur unter besonderen Umständen

In der Praxis verlangen Kunden häufig voreilig ihr Geld zurück, wenn das Produkt nicht haargenau dem entspricht, was ihnen angeboten wurde und für das sie bezahlt haben. Und das ist in einigen Fällen auch ihr gutes Recht. Besonders bei hochpreisigen Artikel, z.B. Kraftfahrzeugen, kann eine versprochene Garantie (des Herstellers) ein Kaufargument sein. Ist sie in Wahrheit nicht vorhanden oder erloschen, so dürfen geprellte Kunden jedoch wieder Abstand nehmen.

Ähnlich ging es einem Gebrauchtwagenkäufer, der ein gebrauchtes Fahrzeug über eine Internetplattform erworben hatte. Der Wagen war im Verkaufsangebot mit einer mehr als ein Jahr laufenden Herstellergarantie beworben worden. Infolge aufgetretener Mängel verweigerte der Hersteller jedoch letztendlich die (weitere) kostenlose Reparatur im Rahmen der Garantie, da der Verdacht einer Manipulation naheliege, der die Garantie entfallen lasse.

Garantien haben Einfluss auf Wert des Kaufgegenstands

Daraufhin trat der geprellte Autokäufer unter Verweis auf die fehlende Herstellergarantie vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises sowie den Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen.

Der Bundesgerichtshof hat schließlich entschieden, dass das Bestehen einer Herstellergarantie für ein Kraftfahrzeug ein wesentliches Beschaffenheitsmerkmal darstellt, dass Einfluss auf die Wertschätzung eines Kaufgegenstandes hat. Beim Autokauf kommt der Frage nach einer Herstellergarantie regelmäßig sogar ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht zu. Ist eine versprochene Herstellergarantie tatsächlich nicht mehr vorhanden, liegt ein Mangel des verkauften Gebrauchtwagens vor, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 2016, Az.: VIII ZR 134/15).

Rücktrittsregelungen streng

Der Kunde ist König? Händler klagen uns häufig ihr Leid über Probleme bei der Abwicklung von Verträgen. So sind viele Kunden plötzlich nicht mehr zufrieden und möchten voreilig ihr Geld zurück. Ist die Widerrufsfrist jedoch abgelaufen, gilt in der Regel „Vertrag ist Vertrag!“. Auch bei einem Defekt kommt der Kunde nicht ohne Weiteres aus dem Vertrag heraus und kann sein Geld zurückverlangen. Hier haben wir Tipps und alles Wissenswerte zum Umgang mit solchen Situationen: Der Käufer will nach Rücksendung defekter Ware sein Geld zurück. Hat er einen Anspruch?

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