Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2016

Veröffentlicht: 29.07.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 31.08.2016

Im Juli haben Online-Händler sich gefühlt nur mit zwei Dingen beschäftigt: entweder sie haben Pokémon gejagt oder sich wegen dem anstehenden Elektrogesetz und dessen finaler Umsetzungsfrist die Haare gerauft. Es gab jedoch auch noch andere wichtige Neuigkeiten, die wir nun noch einmal zusammengefasst haben.

 

Justitia(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)

Unternehmen darf Rabatt-Coupons von Mitbewerbern einlösen

Schafft es ein Unternehmen, dass die Kunden nicht (mehr) bei der Konkurrenz einkaufen, sondern zum eigenen Geschäft kommen, hat die Marketing-Abteilung alles richtig gemacht. Eine solche Idee kann die Einlösung von Gutscheinen der Konkurrenz sein. Einer entsprechenden Abmahnung erteilte der BGH eine Absage. Die Bundesrichter sahen keine Probleme in der Rabattaktion. Eine solche Marketing-Aktion kann nicht als unrechtmäßiges Eindringen in einen fremden Kundenkreis gesehen werden. Es spreche nichts dagegen, einen wirtschaftlichen Vorteil durch Einlösen von Konkurrenz-Gutscheinen zu erzielen.

Bestätigungs-E-Mail beim Double-Opt-In-Verfahren kein Spam

Können Sie sich noch erinnern? Die Bestätigung einer schlichten Kundenkonto-Eröffnung in einem Online-Shop sollte mit fiesen Werbemails vergleichbar sein, so das Amtsgericht Berlin Pankow (Urteil aus dem Jahr 2014). Nun gibt es aus Düsseldorf grünes Licht für eine ähnliche Konstellation. Die Bestätigungs-E-Mail beim Double-Opt-In-Verfahren soll noch keine unerlaubte E-Mail-Werbung sein, weil es im Interesse des Empfängers nur um die Klärung geht, ob er in Werbung eingewilligt hat und nicht um die Erlangung der Einwilligung.

Google Cache leeren

Bilderklau ist im Online-Handel ein großes Thema. Besonders ärgerlich ist es, dass viele Händler sich der Schuld gar nicht bewusst sind, sondern die Fotos vom Hersteller oder Großhändler übernehmen. Da eine Abmahnung aber noch weitere Folgen nach sich ziehen kann – z.B. eine Vertragsstrafe –, müssen Online-Händler genau aufpassen. Ist ein unberechtigt verwendetes Foto bei der Recherche bei „Google“ im „Cache“ der Suchmaschine auch noch später auffindbar, liege kein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vor (Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 19.05.2016, Az.: 4 U 45/15). Da andere Gerichte durchaus strenger waren, sollte lieber zweimal hingeschaut werden.

Abmahnungen bei Amazon: Garantiewerbung und „voraussichtlicher“ Versand

In regelmäßigen Abständen staut sich wieder eine Abmahnflut des IDO Verbandes an. Im Juli sollten es unvollständige Garantiewerbungen sein, auf die sich der seit Jahren für seine Abmahnungen bekannte IDO Verband fokussierte. Auslöser war, dass die Werbung für eine Hersteller-Garantie ohne die genauen Bedingungen (z.B. Garantiegeber, Geltungsbereich) gemacht wurde. Da viele Amazon-Händler betroffen waren, die meist keine Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung haben, sollten sie bei Abgabe der Unterlassungserklärung besondere Vorsicht walten lassen.

Und es ging noch weiter mit Amazon-Abmahnungen… Ende des Monats folgten Abmahnungen hinsichtlich der Angabe „voraussichtliche Versanddauer“ bei Amazon. Es geht konkret um die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage“. Diese Art der Versandzeitangabe sei unzulässig, weil der Händler mit der Angabe „voraussichtlich“ die Nennung einer exakten Frist vermeidet. Abhilfe kann derzeit wohl nur Amazon schaffen, indem die Darstellung geändert wird. Händler haben aktuell wahrscheinlich keinen Einfluss.

Verbraucherzentrale jagt Pokémons

Die einen sagen „Spielverderber“, Datenschützer sagen „jawoll“. Kaum war das neue Spiel Pokémon Go offiziell in Deutschland erhältlich, folgte auch schon die erste Pleite. Die Verbraucherzentrale schaute sich gleich nach dem Start des Spiels die Nutzungsbedingungen an und stellte Erschreckendes fest. Die App greife massenhaft personenbezogene Daten ab und verhindere damit ein anonymes Spielen.

Frist abgelaufen: Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte seit Juli eingerichtet

Für alle Händler, die mindestens ein Elektro- und Elektronikgerät in ihrem Shop vertreiben, standen im Juli alle Zeichen auf Elektrogesetz. Bin ich verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen? Welche Änderungen müssen an den Rechtstexten vorgenommen werden und wie soll die Rücknahme am effektivsten und kostengünstigsten umgesetzt werden? Fragen, bei deren Klärung wir Online-Händlern im vergangenen Monat mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. Bis zum 24. Juli hatten rücknahmepflichtige Vertreiber noch Zeit, sich um entsprechende Rücknahmestellen zu kümmern und einen Dienstleister zu beauftragen.

Nicht nur die Umsetzung der Altgeräteentsorgung bereitete Online-Händler Probleme. Auch die gesetzeskonforme Kennzeichnung erzeugt offene Fragen bei Händlern. So ist schon seit längerem die Angabe des Energieeffizienzlabels Pflicht, die genaue Umsetzung für den Online-Handel war jedoch unklar.

Offene WLAN-Netze: Störerhaftung endlich passé?

In anderen Ländern gehört es zur Selbstverständlichkeit: nahezu jeder Supermarkt, jedes Einkaufscenter und Restaurant verfügt über ein WLAN-Netzwerk, was Kunden kostenfrei nutzen können. Nur Deutschland stand sich bislang selbst im Weg, weil die Betreiber solcher Netzwerke für Straftaten und Rechtsverstöße, die über ihren Hotspot begangen wurden, mithaften mussten. Eine Änderung des Telemediengesetzes soll nun eine Verbesserung bringen. Nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut sind jedoch Unterlassungsansprüche gegen die Betreiber nicht ausdrücklich ausgeschlossen und damit die Gefahr von Abmahnungen nicht entfallen. Es ist zu hoffen, dass die Gerichte hier schnellstmöglich Klärung herbeiführen werden.

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