Booking.com contra Bundeskartellamt: Einheitliche EU-Regeln gefordert

Veröffentlicht: 10.08.2016 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 10.08.2016

Das Hotelportal Booking.com will das Verbot der sogenannten Bestpreis-Klausel durch das Bundeskartellamt nicht auf sich sitzen lassen. Das Unternehmen will juristisch dagegen vorgehen und fordert europaweit einheitliche Regeln.

Hotelrezeption

(Bildquelle Hotel: Dmitry Kalinovsky via Shutterstock)

Der Kampf um die Bestpreis-Klausel geht in die nächste Runde. Im Mai unterlag Booking.com vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf dem Bundeskartellamt, mit dem Ergebnis, dass die sogenannten Bestpreis-Klauseln gestrichen werden mussten. Damit konnte Booking.com bislang erwirken, dass Hotelanbieter den günstigsten Preis auf dem Portal anbieten mussten. Pikant schon damals und auch von der Vorstandsvorsitzenden Gillian Tans kritisiert: "Die deutsche Kartellbehörde ist die einzige in Europa, die eingeschränkte Bestpreis-Klauseln untersagt."

Booking.com will einheitliche EU-Regeln

Booking.com, weltweit führender Online-Hotelanbieter, ist mit dem Urteil natürlich nicht einverstanden und fordert, laut dpa, einheitliche Bedingungen für das Vermittlungsgeschäft in Europa. „Für uns ist sehr wichtig, dass wir in allen Ländern Europas in derselben Art und Weise arbeiten können“, so Tans gegenüber der Süddeutschen Zeitung (Mittwochsausgabe). „Wir wollen einheitliche Regelungen für ganz Europa und weltweit. Viele Wettbewerbsbehörden sehen den Fall nicht so streng wie das Bundeskartellamt.“ Nun will Booking.com juristisch gegen das Urteil vorgehen, zur Not auch über einen längeren Zeitraum kämpfen, „vielleicht bis zu zwei Jahre“.

Inwieweit der Kampf tatsächlich Erfolg hat, ist allerdings mehr als fraglich, wie Yvonne Bachmann, Rechtsanwältin des Händlerbundes, ausführt: "Auch wenn der Kunde durch die Bestpreis-Regelungen von Booking.com nicht benachteiligt wird, bleiben sie dennoch kartellrechtlich mehr als bedenklich. Bestpreisklauseln, die auf Hotelportalen besonders weit verbreitet sind, stehen im Verdacht, den freien und fairen Wettbewerb auf dem Markt einzuschränken. Der mutmaßliche Vorteil für Verbraucher ist dabei irrelevant. Zunächst hätte Booking.com gegen die Bundeskartellamtsentscheidung einschreiten und vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen müssen. Aber auch EU-einheitliche Regelungen werden dem Unternehmen nicht viel nützen. Sie können nur für die Zukunft wirken – und bis eine den Vorstellungen von Booking.com entsprechende EU-weit einheitliche Rechtslage geschaffen wurde, kann es Jahre dauern – wenn sie überhaupt jemals Realität werden wird."

 

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