Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im September 2016

Veröffentlicht: 05.10.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.10.2016

Es vergeht kein Monat, in dem unser anschließender Monatsrückblick nicht prall gefüllt mit News aus der Gerichts-, Gesetzes- und Abmahnwelt wäre. Nachdem der Handel in die Weihnachtsvorbereitungen startet, waren auch Gerichte, Gesetzgeber und Abmahner nicht untätig. Unser Blick zurück auf den vergangenen Monat... 

Justitia
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Spaßbieter auch mit Vertragsstrafen nicht kleinzukriegen?

Bieter, die bei Online-Auktionen mitbieten, ohne tatsächlich eine Kaufabsicht zu haben, gehören zu Ebay (aufgrund der Anonymität) einfach dazu. Doch wie kann man diese lästigen Trolle wieder loswerden? Klauseln wie "Spaßbieter zahlen 20 % des KP" sind jedoch leider nicht des Rätsels Lösung. Eine solche Klausel würde gegen geltendes Recht verstoßen und könne nicht wirksam in den AGB vereinbart werden kann (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 12.05.2016, Az.: 22 U 205/14).

BGH zur Werbung mit Prüfzeichen im Internet

Auch wenn es für die meisten Händler eine alte Weste ist: Prüfzeichen sind in aller Munde und können das Vertrauen in den Kauf eines Produktes beeinflussen. Daher greifen viele Händler gerne auf sie zurück, um mehr Absatz zu generieren. Jedoch ist Einiges zu beachten: aus dem Siegel muss genau hervorgehen, wer es erteilt hat, wann, wofür und unter welchen Prüfbedingungen. Das hat nun – wie zahlreiche Gerichte bereits zuvor – auch der BGH endgültig bestätigt (Urteil vom 21. Juli 2016, Az.: I ZR 26/15).

EuGH zu Verlinkungen auf rechtswidrige Inhalte

Internet ohne Links? Undenkbar! So muss daher auch das Setzen eines Links erlaubt bleiben, auch wenn sich dahinter möglicherweise rechtswidrige Inhalte verbergen, so der Gerichtshof der Europäischen Union (Rechtssache C-160/15). Zulässig sind Links, die ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit gesetzt werden.

Online-Ticketverkauf – keine pauschalen Gebühren

Kaum einer stellt sich noch an den stationären Ticketschaltern an. Sowohl Kino-, als auch Theater- oder Konzertkarten werden heutzutage schnell und bequem online geshoppt. Einige Ticketverkäufer nutzen diese Welle aus und versuchen, sich daran zu bereichern. Pauschale Übermittlungsgebühren hierfür sind nur eine Ausprägung davon. Für die Online-Übersendung von Eintrittskarten zum Selbstausdrucken eine Pauschalgebühr von 2,50 Euro zu verlangen, ist jedoch nicht rechtens (Landgericht Bremen, Az.: 1 O 969/15).

EuGH zu Vertriebsbeschränkungen bei Amazon

Zwar hat der Europäische Gerichtshof den Fall noch nicht entschieden, es wurde jedoch aktuell bekannt, dass es in naher Zukunft eine Entscheidung geben wird. Betroffen sind die Vertriebsbeschränkungen, die Markenhersteller Händlern im Internet (insbesondere auf Online-Marktplätzen) häufig machen. In der Entscheidung des Gerichtshofes erwartet die Branche die Klärung der Frage, ob Vertriebssysteme, die auf den Vertrieb von Luxus- und Prestigewaren gerichtet sind und der Sicherstellung eines "Luxusimages" der Waren dienen, zulässig sind (hier: Luxusparfum).

Seit 01.10.2016: Neues beim Jugendschutz

Weil dem Staat die Jugend am Herzen liegt, gibt es zahlreiche Vorschriften, um Jugendliche vor Alkohol, Tabakwaren und jugendgefährdenden Trägermedien zu schützen. Eines von diesen Regelwerken ist das deutsche Jugendschutzgesetz. Daneben gibt es aber auch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu beachten, der Kinder und Jugendliche vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien (z.B. Internet, Fernsehen, Hörfunk), die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden können, schützen soll. Eine Novelle ist am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten.

Kündigungen auch in Textform möglich

Ist ein Unternehmen hinsichtlich seiner Korrespondenz ausschließlich online aktiv, d.h. es folgen sowohl Vertragsschluss als auch sonstige Interaktion (z.B. Vertragsänderungen) problemlos online, darf kein Ausschluss der E-Mail-Korrespondenz speziell für die Kündigung gelten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2016, Az.: III ZR 387/15). Was der Bundesgerichtshof erst kürzlich entschied, wird nun zu geltendem Recht. Am 1. Oktober 2016 trat eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft, nach welcher AGB-Klauseln nicht mehr zulässig sind, wenn sie eine strengere Form als die Textform vorsehen.

Brisantes und Neues aus der Abmahnwelt

Immer wenn der Schutz der Verbraucher bedroht scheint, schreiten die Verbraucherschützer ein. Im September mussten vor allem WhatsApp und Amazon daran glauben. Obwohl anders angekündigt, könnte WhatsApp die sensiblen Daten seiner Nutzer nun doch an Facebook weitergeben. Auch beim Dash-Button ist es mit dem Verbraucherschutz nicht weit her. Ohne es zu ahnen, könnten Verbraucher Waren bestellen – und sind sich möglicherweise nicht im Klaren, dass sie überhaupt einen Vertrag schließen und zu welcher Summe sie das Produkt erworben haben. Ein Verstoß gegen geltendes Recht.

Wer japanische Kochmesser bewirbt, ohne tatsächlich japanische Kochmesser im Angebot zu haben, könnte sich bald ins eigene Fleisch schneiden... Durch die Produktion in Japan haben die Messer im Vergleich zu anderen Herkunftsländern eine besondere Schärfe und eine althergebrachte Fertigungskunst. Wer nach einem solchen Messer sucht, ist daher eher bereit, mehr Geld auszugeben. Stammen die Messer aber gar nicht aus Japan, wird der Kunde an der Nase herumgeführt – eine Abmahnung ist die Folge. Im September wurden wieder vermehrt Abmahnungen aus diesem Grund verschickt.

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