Facebook: Gericht untersagt Nutzung der WhatsApp-Daten

Veröffentlicht: 26.04.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 26.04.2017

Darf es oder darf es nicht? Im Herbst 2016 gab es erste Streitigkeiten um die Datennutzung von Facebook. Das soziale Netzwerk wollte auf Daten seines Tochterunternehmens WhatsApp zugreifen. Nun gibt es im Fall eine erste gerichtliche Entscheidung.

App-Symbole von Facebook und Whatsapp
Stefano Garau / Shutterstock.com

Facebook darf vorerst nicht auf jene sensiblen Daten zugreifen, die das Tochterunternehmen WhatsApp von seinen Nutzern sammelt. Dieses Urteil hat das Verwaltungsgericht Hamburg nun verlauten lassen und damit den kritischen Stimmen der Datenschützer Recht gegeben. Vorausgegangen war eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der bereits im vergangenen Jahr im Zuge einer Anordnung von Facebook verlangt hatte, „den Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook zu beenden und die bereits erhobenen Daten zu löschen“, schreibt Heise Online.

Gegen diese Anordnung wollte Facebook vor dem Verwaltungsgericht Hamburg vorgehen und damit verhindern, dass diese sofort vollzogen wird. Mit der aktuellen Entscheidung des Gerichts wurde dieser Antrag durch Facebook nun abgelehnt.

Gericht: Schutz der Nutzer ist wichtiger als wirtschaftliche Aspekte

Zur Begründung führte das Gericht laut Heise Online an, dass der Zugriff auf die Daten sowie deren Verarbeitung nicht für eine „Wahrung eigener Geschäftszwecke“ vonnöten sei – weder, um die Netzsicherheit zu garantieren, noch um Unternehmensanalysen durchzuführen oder die eigene Werbung zu verbessern. Demnach stellte das Verwaltungsgericht Hamburg mit seiner Entscheidung „die Interessen der rund 35 Millionen deutschen WhatsApp-Nutzer höher als das wirtschaftliche Interesse von Facebook an einer Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit“.

Anders sieht es allerdings mit Blick auf die Löschung bisher erhobener Daten aus. Das Gericht entschied hier, dass Facebook der Anweisung des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vorerst nicht nachkommen müsse. Die gestellte Forderung „sei nicht sofort vollziehbar“.

Facebook und WhatsApp – es gibt noch offene Fragen

Facebook hatte den Nachrichtendienst WhatsApp im Jahr 2012 übernommen. Damals hatte das Social-Media-Unternehmen versichert, die Daten der WhatsApp-Nutzer unangetastet zu lassen und beide Geschäftsfelder unabhängig voneinander zu führen. Dieses Vorhaben hatte das Unternehmen allerdings schon bald verworfen – aus Sicht der hiesigen Datenschützer ein Unding.

Um die gesammelten Daten von WhatsApp tatsächlich nutzen zu können, müsste sich Facebook eine Zustimmung der Nutzer sichern, die auch nach deutschem Recht gelte. Facebook hält dagegen und verweist darauf, dass sich der internationale Sitz der Firma in Irland befindet und damit irisches Recht zur Anwendung kommen müsse. Mit der Frage, ob deutsches Datenschutzrecht gilt, werden sich die Gerichte noch befassen müssen, da sie laut Verwaltungsgericht „noch nicht hinreichend geklärt“ sei.

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