Beleidigungen auch in geschlossenen Gruppen verfolgbar

Veröffentlicht: 27.04.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.04.2017

Meinungsäußerungen sind nun einmal vom Grundgesetz geschützt. Das lässt sich nicht diskutieren. Was jedoch nicht erlaubt ist, sind Beleidigungen. Sie sind strafbar und können vom Betroffenen im Internet gelöscht werden. Dabei macht es keinen Unterschied, wenn die Aussagen „nur“ in einer geschlossenen Gruppe getätigt werden.

Troll
© AlexanderPavlov / Shutterstock.com

Ihre künftigen Kunden vertrauen den Produktbewertungen und Erfahrungsberichten von anderen Verbrauchern. So haben zahlreiche Studien belegt, dass Kunden bei der Recherche vor einem Online-Kauf Produktbewertungen berücksichtigen. Für Online-Händler können diese Bewertungen jedoch Fluch und Segen zugleich sein. Schon einige wenige negative Aussagen zu einem Händler, einem Produkt oder einer Dienstleistung können den Handel ins Stocken bringen. 

Abschottung von Foren können zu „verbaler Enthemmung“ führen 

Das Oberlandesgericht befasste sich ganz aktuell mit Beleidigungen in einem geschlossenen Internetforum und fand erstaunlich praxisnahe Worte. Das OLG Dresden (Beschluss vom 14.02.2017, Az.: 4 U 195/17) hat klargestellt, dass auch ein Betroffener, der sich in einem geschlossenen Forum eines sozialen Netzwerkes beleidigend äußert, unrechtmäßig handelt.

Dass das jeweilige Medium nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich ist, ändert daran nichts. Im Gegenteil: Gerade durch die geschlossene, nicht öffentlich zugängliche Gruppe können weitere Beleidigungen oder andere Rechtsverletzungen begünstigt werden. Gerade der Umstand, dass sich die Nutzer frei von Beobachtung wähnen, führe zu einem Anstieg von beleidigenden und anderen unzulässigen Äußerungen. Dies räumte auch der Täter im Verfahren ein, der es für „nicht unwahrscheinlich“ hält, dass „sich eine Person in einem Streitgespräch, zumal im Internet, kurzfristig vergisst.“

Beleidigung bleibt Beleidigung – unabhängig vom Medium

Dabei hat das Gericht kein Nachsehen und findet deutliche Worte für die zahlreichen Trolle im Internet: Beleidigungen und Enthemmung im Internet lassen sich nicht als „einmaliger Fehlschuss in der Hitze des Gefechts“ verharmlosen. Im Gegenteil gelten die in der analogen Welt bestehenden Persönlichkeitsrechte auch in sozialen Netzwerken.

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