Französische E-Zigaretten Importe durch InnoCigs gestoppt

Veröffentlicht: 23.06.2017 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 23.06.2017

Wer in der Europäischen Union E-Zigaretten importiert, muss für neue Geräte eine sechsmonatige Registrierungspflicht einhalten. Mehrere Firmen aus Frankreich sind dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Hiergegen hatte das Unternehmen InnoCigs geklagt. Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil den Import nun gestoppt.

E-Zigarette
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EU-Richtlinien: Aber bitte in ganz Europa

Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Hamburg (LG Beschluss Az.: 416 HKO 14/17) war eine erfolglose Abmahnung durch das Unternehmen InnoCigs wegen Verstoß gegen die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2). Diese dient der Angleichung des europäischen Marktes im Bereich von Tabakprodukten. Was den meisten E-Zigaretten Nutzern, oder sog. Dampfern, daraus bekannt sein dürfte, ist die Regelung zu Werbeverboten für E-Zigaretten und das Fassungsvermögen der nikotinhaltigen Liquidbehälter. In Deutschland fand es im Tabakerzeugnisgesetz (hier dazu mehr) seinen Platz.

Europaweit müssen alle Produkte die verkauft werden, sechs Monate vor dem Vertrieb an den Verbraucher bei der EU bzw. den nationalen Ordnungsbehörden angemeldet werden, da sie erst getestet und mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden müssen. Wer sich nicht daran hält, verschafft sich einen illegalen Wettbewerbsvorteil. So auch die Importeure aus Frankreich, die eine Anmeldung einfach weggelassen hatten und so E-Zigaretten und andere E-Zigaretten Artikel nach Deutschland lieferten, die nicht den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Verstöße gegen die TPD2 sind zwar in Frankreich auch rechtswidrig, werden aber scheinbar nicht konsequent verfolgt. Das Landgericht hat diese Umgehung nun verboten und droht den Importeuren mit einer empfindlichen Strafe in Höhe von 250.000 Euro oder zwei Jahren Haft bei Zuwiderhandlung.

Gilt übrigens auch in Deutschland

Tatsächlich ist der Handel mit den unregistrierten Produkten aus dem Nachbarland nicht legal, denn wer seine Ware im Ausland kauft, hat nicht automatisch die Verkehrsfähigkeit des Produktes in Deutschland. Viele deutsche Händler sind sich dieser Gefahr nicht bewusst, dass sie sich wettbewerbswidrig verhalten, wenn sie diese Ware in den Verkehr bringen.

Zum Einen kann dies durch staatliche Behörden sanktioniert werden, zum Anderen sind sie abmahngefährdet (auch aktuell). Für alle Händler die mit E-Zigaretten handeln oder handeln wollen, finden sich hier weitere Informationen zum Handel mit Tabakwaren. Dazu zählen auch E-Zigaretten.

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