BGH verbietet Sofortüberweisung als einzige kostenlose Bezahlart

Veröffentlicht: 20.07.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 20.07.2017

Die Sofortüberweisung gehört neben PayPal, Vorkasse oder der Rechnung mittlerweile zu den gängigen Zahlungsarten, die sich in deutschen Online-Shops finden lassen. Dennoch hat der Bundesgerichtshof nun ein Urteil gefällt, das ganz und gar nicht im Sinne des Unternehmens sein dürfte (Az.: KZR 39/16).

User vor Laptop mit Zahlungskarte in der Hand
© Stokkete – shutterstock.com

Um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber vor, dass jeder Online-Shop mindestens eine kostenlose Zahlungsart anbieten muss. Diese Zahlungsart muss darüber hinaus auch gängig und zumutbar sein. Was „gängig und zumutbar“ allerdings genau bedeutet und welche Zahlungsarten diese Kriterien erfüllen, damit haben sich bereits verschiedene Gerichte auseinandergesetzt – und waren sich dabei nicht immer einig.

Auch bei der Sofortüberweisung war bisher nicht ganz eindeutig, ob diese die Kriterien der Zumutbarkeit und Gängigkeit tatsächlich erfüllt. Nun hat der Bundesgerichtshof diese Frage verneint und die Sofortüberweisung damit als einzige kostenlose Bezahlart in Online-Shops untersagt (Az.: KZR 39/16).

Sofortüberweisung: Verschiedene Gericht, verschiedene Urteile

Bevor der Bundesgerichtshof über den Fall entschied, hatte sich in erster Instanz auch das Landgericht Frankfurt am Main damit beschäftigt. Das Gericht urteilte, dass die Sofortüberweisung zwar einfach und gängig sei, doch da Dritte (nämlich der Payment-Anbieter selbst) im Rahmen der Transaktion an sehr sensible Daten kämen (zum Beispiel die PIN), sei diese Variante für Verbraucher nicht zumutbar. Anders sah es das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz: Hier gaben sich die Richter praxisfreundlicher und sahen keine Gründe, um die Sofortüberweisung nicht als zumutbar einzustufen (Urteil vom 24.08.2016, Az.: 11 U 123/15).

Der Bundesgerichtshof hat mit dem jüngsten Urteil also die Einschätzung des Landgerichts Frankfurt am Main (aus erster Instanz) bestätigt und den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt aufgehoben.

Hintergründe zum konkreten Fall

Wie Heise berichtet, wurde im konkreten Fall dem Reiseportal start.de (das der Deutschen Bahn zugehörig ist) die Sofortüberweisung als einziges kostenloses Zahlungsangebot untersagt. Geklagt hatte übrigens der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Auch der Bundesgerichtshof begründete sein Urteil auf den nicht gegebenen Aspekt der Zumutbarkeit, da der Payment-Dienstleister eben einen umfassenden Einblick in die Finanzdaten der Kunden erhält, die wiederum „auch zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen genutzt werden könnten“, so Heise. Da er im Zuge der Transaktion weiterhin auch PIN und TAN erhalte, bestünden „erhebliche Risiken für die Datensicherheit“, wodurch sich wiederum Möglichkeiten zum Missbrauch eröffnen würden.

Kommentare  

#10 Sarah 2017-07-26 08:19
Sofortüberweisu ng ist eine sichere, schnelle Zahlungsart. Nur die ewig gestrigen können das nicht erkennen. Wer damit Probleme hat soll halt in einem Laden kaufen.

Im übrigen kann ich die Auffassung über diese Rückständigen - Internetausdruc kenden - Richtern voll und ganz unterstützen. Richter aus dem letzten Jahrtausend müssen sich weiterbilden und mit gesundem Menschenverstan d richten statt sich nur nach der verbraucherlobb y zu richten.

Ich unterstütze die Forderung nach einer Händlerschutzbe hörde!
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#9 Stefanie 2017-07-25 19:34
Oho .. Verbraucherlobb y ist wieder unterwegs.
Haben 0 Ahnung von Händler sein und von den Zahlungsarten - Hauptsache gegen kleine Händler und Innovation Fintec (Sofortüberweis ung) treten. Inkompetente und rückständige Richter werden in Schutz genommen. Verbraucherschu tz zu heiligen Gral erklärt. Sind halt immer die Händler schuld. Andere Meinungen werden nicht toleriert. Schämt euch!
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#8 Dieter Klaucke 2017-07-23 16:06
Der Rechtsstaat und die Rechtsprechung ist ein sehr kompliziertes System. Juristische Laien sind hier meistens komplett überfordert. Das zeigen wider einmal diese Kommentare. Richter sind immer in Ihrer Entscheidung frei.
Richter am BGB verfügen über Gute Kenntnisse zu den Dingen die verhandelt werden, weil oft auch zu einem solchen Urteil Sachverständige zugezogen werden. Und bevor man zu solch einem Urteil einen Kommentar abgibt, sollte man das Urteil in voller Länge lesen.
Dabei dürfte ein juristischer Laie aber in der Regel überfordert sein.
Das wir in Deutschland einen sehr guten Verbraucherschu tz haben, kommt auch daher, das sich generell viele Unternehmen in allen Größen nicht an bestehende Gesetze, Verordnungen halten und es Geschäftsmodell e gibt, die man als NUR Kriminell einstufen kann.
MfG Dieter Klaucke
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#7 Wolfgang Köbke 2017-07-22 11:32
Ich verstehe überhaupt nicht, was der wahrschein junge Knabe "Simon" gegen Richter hat, die 40 Jahre alt sind. Da kommste auch noch hin "Simon""
Nun zum Thema. Sofort überweisung bieten wir als Händler gar nicht an, da hier auch wieder andere Gebühren abzocken und Pin und Tan erhalten sollen; wie zu lesen ist.
Das ist kein Datenschutz. Ein Lob den Richtern.

Für einen online shop reicht PayPal - sehr sicher- und Vorkasse ggf noch das neue Paydirekt vollkommen aus.
PayPal bietet jetzt ja auch den "Kauf auf Rechnung" ohne das der Kunde ein PP Konto haben muss. Das gilt auch jetzt für ebay Einkauf.

Was will der Kunde - und auch Händler - noch mehr. !!!

PS; zu Maximiliam. Eine Überweisung darf gar nicht 3 Werktage dauern. Teilweise ist die onlineüberweisu ng schon innerhalb von Minuten auf dem anderem Konto.
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#6 Simon 2017-07-22 08:18
Ich muss gestehen, mir ist es völlig egal, bei mir sind alle Zahlarten kostenlos.

Ich finde es allerdings sinnbefreit, das "Sofortüberweis ung" als einzigstes kostenloses Tool verboten werden sollte. Es ist doch im Interesse des Verbrauchers, das der Händler "Sofort" sein Geld hat, und sofort die Ware versenden kann. "Sofort" Geld haben, weiß ich, das es nicht stimmt, aber der Händler hat die Sicherheit es zu bekommen.

Auch beim Online Banking gibt der Kunde Daten preis an die Bank. Wo er kauft, ggf. was er kauft.

Aber ich verstehe auch die Händler nicht, die das als "einzigste" kostenlose Zahlart anbieten, schliesslich kostet auch das Geld, genau wie Paypal. Die Überweisung hingegen kostet den Händler, wenn er nen vernünftiges Firmenkonto hat, nichts, die "Grundgebühr" fällt für den Händler sowieso an.

Sinnlos finde ich hingegen sowieso, das sich Gerichte mit sowas auseinandersetz en. Das liegt wohl mittlerweile an den "Abmahngeilen" Anwälten, die alles abmahnen wollen, und Geld verdienen wollen. Ich muss gestehen, ich fahre gut damit, Abmahnungen von gewissen "Vereinen" einfach zu ignorieren. Gerichte sollten sich mehr mit den tatsächlich relevanten Dingen beschäftigen, sprich mit "Betrügern" die Kunden Waren mit Eigenschaften verkaufen, die diese gar nicht haben. Das erlebe ich in meinem Alltag jeden Tag, und ich bin auch nicht derjenige der sich sowas gefallen lässt.
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#5 Dirk 2017-07-21 07:10
Ich weiß nicht was das ganze Geschimpfe hier soll. Warum sollte wer benachteiligt werden?

Es heißt doch "als einzige kostenlose Bezahlart" und rochtet sich gegen die Praktiken einiger Shopbetreiber, die bei Verwendung anderer Zahlarten extra Gebühren zahlen sollen.

Sofortüberweisu ng ist Vorkasse, ebenso wie Überweisung. Mal abgesehen davon, dass "Sofortüberweisu ng" an sich schon obsolet ist, sollte es einem Händler doch egal sein, ob der Kunde warten will oder nicht.

Warum obsolet? Wer heute mit "normaler" (online-)Überwe isung zahlt, kann davon ausgehen, dass sein Geld am nächsten Tag auf dem Konto ist. Und seit Einführung dieser Vorgabe habe ich noch nichts anderes gesehen.

Alleine die Tatsache, dass eine Firma mit mir völlig unbekannten Personen Zugriff auf mein Konto und dessen Informationen hat, schreckt mich von der Verwendung dieses Bezahlsystems vollkommen ab.

Als Kunde möchte ich aber nicht dazu gezwungen werden, entweder mich "auszuziehen" oder extra Geld zu zahlen.

Für den Händler ist es auch von Vorteil, das einzige was er für den Geldeingang zu zahlen hat, das ist eben die Buchungsgebühr seiner Bank.
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#4 Maximiliam 2017-07-20 18:12
@Hubert Bauer
Du musst nicht beleidigend werden nur weil andere nicht deiner Meinung sind.

Zwischen Vorkasse und Sofortüberweisu ng gibt es biele unterschiede. Vorkasse braucht bis zu 3 Tagen. Sofortüberweisu ng vereinheitlicht die Vorteile von PayPal und Vorkasse ohne die Nachteile von PayPal/Vorkasse.

Im Gegensatz zu Paydirekt ist Sofortüberweisu ng bekannt und beliebt.

Ich sehe hier ebenfalls Gesetzgeber und Richter in der Pflicht. Der Verbraucherschu tz muss zu Gunsten des effektiven Händlerschutzes abgebaut werden, so das Waffengleichhei t herrscht.

Die Idee mit der Fortbildung für Richter finde ich gut. Yes sollte Verboten werden sachfremde Richter einzusetzen.
Wenn ich lese das einige Richter Internetausdruc ker sind, dann sind sie untragbar und müssen weg
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#3 Hubert Bauer 2017-07-20 16:18
Seid ihr alle blöd? Vorkasse - also die Zahlung per Überweisung bei Bestellung - ist ein vollkommen zumutbares, gängiges Zahlverfahren. Und daneben könnt ihr immer noch Sofortüberweisu ng anbieten, fertig ist der rechtskonforme Checkout. Natürlich ist bei Vorkasse keine Begeisterung beim Kunden vorhanden (obwohl Sofortüberweisu ng im Kern ja nix anderes ist) - am Abwicklungsverh alten wird sich also nix ändern.
Auf die Rechtsprechung zu fluchen hilft nix, der Gesetzgeber, Europa und die Gerichte sind im Moment sehr verbraucherfreu ndlich. Auch und gerade wegen der Schwergewichte am Markt, die sich um nix scheren und sehr grenzwertige Methoden anwenden. Und die Keule trifft dann halt alle - auch die kleinen Händler.
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#2 Carsten Dengelrich 2017-07-20 13:37
Ich schließe mich der Forderung von Fragaria (onlinehaendler-news.de/.../...) nach einer Händlerschutzbe hörde an!

Irgendwann muss auch mal gut sein!

Wer schützt uns vor solchen weltfremden Richtern? Wer schütz uns vor weltfremden Verbraucherschu tz?
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#1 Simon 2017-07-20 13:29
Schon wieder werden Händler benachteiligt.

Wenn das so weiter geht, dann muss man wohl jeden Kunden ausschließlich auf Rechnung beliefern

Sofortüberweisu ng ist jahrelang ohne Probleme genutzt worden, jetzt auf einmal ist es unzumutbar.

Der Witz: Es gibt bald die zweite Zahlungsdienste richtlinie. Ein Passus darin lautet, dass Kreditinstitute Drittanbietern Zugang zu den Konten geben müssen.

Also mach Sofortüberweisu ng genau das, was in der Richtlinie spezifiziert ist.

Richter müssen endlich mal "ausgebildet" werden. Wenn ich mir so die Richter bei mir im AG anschaue, dann sind die gefühlt mindestens 40-50 Jahre. Und ich wette Ihr Studium haben Sie in der zwischen zeit nicht mal erneuert.

Man sollte fordern, dass ausschließlich Richter zu solchen Sachen zugelassen werden, die alle 6 Monate Fortbildungskur se in den Bereichen IT, Zukunftsforschu ng, Händlerverständ nis (vor dem Richteramt mindestens 10 Jahre als Händler aktiv) und gesunder Menschenverstan d machen.
Zudem müssten Richter alle 5 Jahre eine Richterprüfung ablegen.
Nur wer diese Richterprüfung besteht darf weiter als Richter arbeiten.

Es entscheiden sachfremde Richter, die noch nie in Ihrem Leben mit der Realität konfrontiert wurden, die Ihr "Wissen" und Ihre "Erfahrung" ausschließlich aus Büchern haben. Aus verdammt alten Büchern!

Was geschieht endlich mal ein Umdenken?
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