Der Fall Unister: Ex-Manager erhalten Bewährungsstrafen

Veröffentlicht: 04.12.2017 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 04.12.2017

Zwei Ex-Manager von Unister sind jetzt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft sogar Haftstrafen wegen Betruges gefordert.

Justitia Statue
© Alexander Kirch / shutterstock.com

Das insolvente Unternehmen Unister beschäftigt nach wie vor die Gerichte. Jetzt wurden zwei ehemalige Manager des Leipzigers Unternehmens zu Bewährungsstrafen verurteilt. Wie die Internet World schreibt, bekam der Ex-Finanzchef eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Zahlung in Höhe von 8.000 Euro auferlegt. Ein zweiter Angeklagter, der ehemalige Chef der Flugpsparte, wurde indes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Beide Urteile fielen milder aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Für einen der beiden Männer sah Staatsanwalt Dirk Reuter sogar eine zweieinhalbjährige Haftstrafe sowie 27.000 Euro Geldstrafe als angemessen an.

Betrug brachte Zehntausenden Kunden finanziellen Schaden

Mit den von Unister betriebenen Portalen wie Fluege.de und Ab-in-den-urlaub.de sollen sich die beiden Manager des „banden- und gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht“ haben. Bei diesem sogenannten Runterbuchen wurde den Kunden auf der Website ein bestimmter Preis für einen Flug angezeigt und für dessen verkauft. Im Hintergrund erhielt Unister allerdings günstigere Konditionen für den angezeigten Flug und behielt die Differenz ein. Durch dieses Verfahren sollen Zehntausende Kunden zu einem finanziellen Schaden gekommen sein. Das seit Januar laufende Verfahren ging mit den Bewährungsstrafen nun zu Ende.

Gegen einen dritten Angeklagten wurde bereits im Sommer das Verfahren eingestellt. Er hatte sich bereit erklärt, bis Dezember eine Geldstrafe von 20.000 Euro zu begleichen (wir berichteten).

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