Facebook darf deutsche WhatsApp-Daten auch weiterhin nicht nutzen

Veröffentlicht: 02.03.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 29.03.2018

Der Umstand, dass Facebook die gesammelten Kundendaten seiner Unternehmenstochter WhatsApp nicht nutzen darf, dürfte den Konzern sehr ärgern. Doch ein hiesiges Gericht hat dies nun noch einmal bekräftigt.

Apps von Facebook und WhatsApp auf Handyscreen
Apps von Facebook und WhatsApp © Tina Plewinski

Facebook bleibt es auch weiterhin untersagt, die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer auszuwerten und für eigene Zwecke (zum Beispiel passgenaue Werbung etc.) zu verwenden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg nun in einem vorläufigen Urteil bekräftigt. „Die Zustimmung der Anwender zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien entspreche wohl nicht den deutschen Datenschutzvorschriften, meint Hamburgische Oberverwaltungsgericht“ nach Angaben von Heise.

Das Oberverwaltungsgericht schließt sich damit einem vorherigen Urteil an, welches das Verwaltungsgericht Hamburg bereits 2017 gefällt hatte. Damals folge das Gericht der kritischen Stimme des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der im Rahmen einer Anordnung gegen den Austausch von Daten zwischen Facebook und WhatsApp vorgegangen war (wir berichteten).

Schutz personenbezogener Daten hat Vorrang

Ob die damalige Untersagungsverfügung von Caspar tatsächlich rechtmäßig sei, ließ das OVG nun offen. – Gerade auch die regionale Verortung von Facebook (mit Sitz in Irland) werfe durchaus Fragen zur Anwendung des deutschen Datenschutzrechts sowie zur Rechtmäßigkeit von Verordnungen auf.

„Dennoch kamen die Richter zu dem Entschluss, dass sich die Untersagung in diesem Fall nicht als ‚offensichtlich rechtswidrig‘ erweise“, schreibt Heise weiter. „Denn die eingeforderte Zustimmung zu den neuen Bedingungen und Datenschutzrichtlinien entspreche voraussichtlich nicht den deutschen Vorschriften.“

Wenn man die Interessen der verschiedenen involvierten Parteien abwägt, so überwiegen wohl die Interessen deutscher WhatsApp-Nutzer, die den Schutz ihrer persönlichen und personenbezogenen Daten sicherstellen wollen.

OVG fällt nur vorläufige Entscheidung

Bei der Entscheidung, die das OVG Hamburg nun getroffen hat, handelt es sich jedoch nur um ein vorläufiges Urteil. Ein mögliches Klageverfahren könnte eingeleitet werden und Fragen abschließend beantworten, erklärte das Gericht.

Facebook hatte den Nachrichtendienst Whatsapp bereits Anfang 2014 übernommen und dafür satte 19 Milliarden Dollar auf den Tisch gelegt. Zwar hatte der Konzern anfangs behauptet, die Daten des neuen Tochterunternehmens nicht nutzen zu wollen, doch diese Einstellung hatte sich im Laufe der Zeit geändert. Bereits im Rahmen der Übernahme war immer wieder Kritik lautgeworden, dass der Schutz persönlicher Nutzerdaten in Gefahr geraten könnte. Abgebrochen sind diese Stimmen seither nicht.

 

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